Neuer Vorsteher für das Finanzamt Hannover-Land I
Leitender Regierungsdirektor Rolf Sanetra ist neuer Vorsteher des Finanzamts Hannover-Land I
Herr Sanetra begann seinen Dienst in der niedersächsischen Steuerverwaltung im März 1994 als Regierungsassessor beim Finanzamt Burgdorf. Gut ein Jahr später wechselte er zum Finanzamt Soltau, bevor er im August 1996 als Referent zur Oberfinanzdirektion Hannover ging. Im April 2004 wurde er Leiter des Finanzamts Herzberg am Harz und Anfang 2008 Vorsteher des Finanzamts Goslar.
Oberfinanzpräsident (OFP) Kapitza wies in seiner Rede auf die niedersachsenweit einzigartige Besonderheit des Finanzamts Hannover-Land I hin - eine Außenstelle in Springe. Dieses Überbleibsel des damaligen Finanzamts Springe ist dem großen Engagement der Stadt Springe zu verdanken, die sich dafür eingesetzt hatte, dass das Amt im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform 1974 nicht gänzlich aufgelöst wurde. So wurde Ende 1982 aus dem bisher eigenständigen Finanzamt Springe die Außenstelle des Finanzamts Hannover-Land I. Diese Außenstelle biete den Bürgern aus dem Umland die Möglichkeit, ihre Steuerangelegenheiten vor Ort zu regeln.
„Ohne Steuern ist kein Staat zu machen“, so OFP Kapitza, dabei hätten sowohl Steuerzahler als auch Steuerbeamte gleichermaßen erheblich unter der Kompliziertheit und ständigen Erneuerungen der Steuergesetze zu leiden. Fehlende Transparenz und gefühlte Ungerechtigkeit führten zu Steuerwiderstand bis hin zur Steuerhinterziehung.
Ziel der Finanzbeamten sei es, auf rechtsstaatliche Weise sicherzustellen, dass Steuern weder verkürzt noch zu Unrecht erhoben werden. Durch kontinuierliche Verbesserung des Servicebereiches werde den Steuerzahlern Hilfe aus dem Steuerdschungel angeboten. Dazu zählten die Infotheken in den Finanzämtern und die Hotlines der Finanzverwaltungen; beides werde von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen.
Erhebliche Erleichterungen für die Finanzverwaltung und Steuerbürger/innen erhoffe man sich von der geplanten Hilfestellung bei Einkommensteuererklärungen, bei der dem Steuerzahler unter Zugrundelegung der Vorjahresdaten ein Vorschlag für eine Steuererklärung zugeschickt werde. Einfachere Steuergesetze seien wegen der von der Politik angestrebten Kompromisse nicht zu erwarten.
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erstellt am:
17.12.2010