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Neue Vorsteherin beim Finanzamt Celle

Frau Regierungsdirektorin Barbara Sumpf ist neue Vorsteherin des Finanzamts Celle.

Am 31. Juli 2009 verabschiedete Finanzpräsident Dieter Meyer, Leiter der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Hannover der Oberfinanzdirektion Hannover, Herrn Leitenden Regierungsdirektor Gerd Graf, der das Finanzamt Celle 17 Jahre geleitet hat, in seinen wohlverdienten Ruhestand.

Frau Sumpf trat 1987 als Regierungsassessorin beim Finanzamt Wolfenbüttel in den Dienst der niedersächsischen Steuerverwaltung; nach Wolfenbüttel ging sie als Sachgebietsleiterin zum Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Braunschweig, bevor sie stellvertretende Vorsteherin beim Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße wurde. Seit 2006 war sie Vorsteherin beim Finanzamt Peine.

"Wir erleben zur Zeit einen Gesetzesmarathon bisher unbekannten Ausmaßes", erklärte Finanzpräsident Meyer in seiner Rede und verwies dabei auf die vielen Gesetze, die unter hohem politischen Druck beschlossen würden und bereits bei Inkraftsetzung änderungsbedürftig seien. Speziell im Steuerrecht seien diese ohne ergänzende Verwaltungsanweisungen oft gar nicht anwendbar. Die steigende Zahl von Rechtsbehelfen und gerichtlichen Verfahren resultiere daraus.

Unabhängig davon käme in den kommenden Jahren eine Reihe von Veränderungen und zusätzlichen Belastungen auf die Finanzämter zu. Aufzuzählen seien beispielsweise die bis 2012 eingehenden Rentenbezugsmitteilungen für den Zeitraum 2005-2008.

Ferner werde es zum Jahreswechsel 2011/2012 eine Verfahrensumstellung auf "Konsens I" geben, das zusammen mit "Konsens" eine Vereinheitlichung und Verbesserung der elektronischen Datenverarbeitung in Deutschland herbeiführen solle.

Das ELSTER-Lohn II–Verfahren bewirke den Wegfall der Papierlohnsteuerkarten; dies wiederum bedeute, dass die Berücksichtigung der lohnsteuerlichen Abzugsmerkmale ab 2010 nicht mehr bei den Gemeinden, sondern bei den Finanzämtern erfolge.

Das zwischenzeitlich eingeführte Risikomanagement schaffe nötige Personalressourcen für die Umsetzung der o.a. umfassenden Verfahrensumstellungen. Das Aussteuerungs-verfahren "GNOFÄ" steuere beispielsweise die maschinelle bzw. manuelle Umsetzung einer Steuererklärung.

Voraussetzung für ein maschinell unterstütztes Risikomanagementsystem sei es, dass die Daten komplett in digitalisierter Form vorlägen. Daher würden in den kommenden acht Monaten alle Finanzämter mit modernen Beleglesegräten ausgestattet, so dass das

Verfahren SteuBel (Steuerliche Beleglesung) dezentral in jedem Veranlagungsfinanzamt erfolgen könne.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2010

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