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Finanzamt Wittmund unter neuer Leitung

Am 24. Oktober 2008 führte Finanzpräsident Dr. Rolf Hasselmann, Leiter der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Hannover der Oberfinanzdirektion Hannover, Herrn Regierungsdirektor Carsten Müller-Froebrich (40) in sein neues Amt als Vorsteher des Finanzamts Wittmund ein und wünschte dem bisherigen Vorsteher, Herrn Regierungsdirektor Detlev Granaß (65), für seinen Ruhestand alles Gute. Herr Granaß hatte das Finanzamt Wittmund in den letzten 10 Jahren geleitet und damit sein erfolgreiches Wirken in verschiedensten Funktionen der niedersächsischen Finanzverwaltung als Dienststellenleiter abgeschlossen.

Im April 1998 begann Herr Müller-Froebrich seine berufliche Laufbahn als Regierungsassessor beim Finanzamt Leer. Weitere Stationen waren das Finanzamt Wilhelmshaven und Abordnungen an das Niedersächsische Finanzministerium und an die Steuerabteilung Oldenburg. Ab Oktober 2003 wechselte er zum Finanzamt Papenburg und ging drei Jahre später wieder zurück zum Finanzamt Leer.

In seiner Rede warb Finanzpräsident Dr. Hasselmann u.a. für die Nutzung der Internetseite der Oberfinanzdirektion Hannover (www.ofd.niedersachsen.de) mit ihrem vielfältigen Serviceangebot wie Downloads von Steuererklärungsvordrucken, Steuerberechnungen, Tarifwahl u.v.m. Zusammen mit der landesweiten Info-Hotline (Tel.: 0180-334 0 334), die montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für steuerrechtliche Fragen eingerichtet worden sei und von den Bürgerinnen und Bürgern inzwischen ausgiebig genutzt werde, sei das Serviceangebot der Oberfinanzdirektion Hannover recht umfangreich. Eine permanente Bürgerbefragung via Internet böte zusätzlich allen Steuerzahlern/-innen die Möglichkeit, auf eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten im Servicebereich hinzuweisen.

Erfreulicherweise werde inzwischen auch die Elektronische Steuererklärung ELSTER mehr und mehr angenommen.

Trotz aller kundenorientierter Maßnahmen müsse das gesamte Besteuerungsverfahren jedoch vereinfacht und transparenter gemacht werden, sowohl für die Steuerzahler/innen als auch für die Sacharbeiter in den Finanzämtern. Eine durchgreifende Steuervereinfachung führe zu einer Reduzierung des bürokratischen Aufwandes in den Ämtern und bewirke, dass freiwerdende Personalressourcen anderweitig produktiv eingesetzt werden könnten, um der stetig wachsenden Arbeitsbelastung entgegenzuwirken.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2008
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2010

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