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Führungswechsel beim Finanzamt Osnabrück-Stadt

Das Finanzamt Osnabrück-Stadt hat einen neuen Vorsteher


Am 27. Mai 2008 verabschiedete Oberfinanzpräsident Dirk Franke, Leiter der Oberfinanzdirektion Hannover, Herrn Leitenden Regierungsdirektor Heinrich Berelsmann (65), der 15 Jahre das Finanzamt geleitet hat, in seinen Ruhestand und führte Herrn Regierungsdirektor Günter Hoffmann (50) in sein neues Amt ein.

Herr Hoffmann trat 1987 in die Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ein, zuerst beim Finanzamt Recklinghausen und anschließend beim Finanzamt Bochum-Mitte. 1992 wechselte er in die niedersächsische Steuerverwaltung zum Finanzamt Oldenburg. Weiter ging es zum Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg. Als Organisationsreferent war er in der Steuerabteilung Oldenburg der Oberfinanzdirektion Hannover tätig, bevor er 2000 zum Finanzamt Nordenham als Vorsteher wechselte.

"Wir wollen einen kundenorientierten Vollzug der Steuergesetze, Fairness, Service und Kulanz für die ehrlichen Steuerzahler!" Um dieses Ziel zu erreichen, so Oberfinanzpräsident Franke in seiner Rede, dränge man auf ein einheitliches Kontraktmanagement zwischen Bund und Ländern mit bundesweit einheitlichen Standards im Hinblick auf die Steuererhebung. Um die Steuergesetze gleichmäßig und gerecht vollziehen und die gesetzlich geschuldeten Steuern rechtzeitig erheben zu können, müssten die steuerlichen Massenverfahren an den Finanzämtern reduziert und viele Aufgaben automationsunterstützt erledigt werden. Dazu würden in absehbarer Zeit zwei Verfahren eingeführt, die Routinearbeiten auf das absolut notwendige Maß beschränkten.

Beim Aussteuerungsverfahren GNOFÄ (Grundsätze zur Neuordnung der Finanzämter) würden die Steuerfälle des Arbeitnehmerbereichs computergestützt auf ihren Risikogehalt hin untersucht. Ist ein Risikokriterium erfüllt, gehe der Steuerfall zwecks Überprüfung an den zuständigen Sachbearbeiter. Die risikofreien Fälle würden maschinell zum Steuerbescheid geführt.

Die Einführung eines maschinell unterstützten Risikomanagementsystems setze allerdings voraus, dass die Steuerdaten in digitalisierter Form vorlägen. Da nur wenige Bürgerinnen und Bürger die elektronische Steuererklärung (ELSTER) in Anspruch nähmen, müssten die Daten in den meisten Fällen noch manuell erfasst werden. Um diese Arbeit zu unterstützen, sei geplant, die Finanzämter mit modernen Beleglesegeräten auszustatten und zentrale Scannerstellen einzurichten.

Die Pilotverfahren würden voraussichtlich Mitte des Jahres in drei Finanzämtern beginnen. Nach erfolgter Erprobung solle eine Ausstattung aller Veranlagungsfinanzämter erfolgen.

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