Einsatz der Parkkralle in Niedersachsen ein voller Erfolg
Seit Einführung der Parkkralle Ende Oktober 2006 haben die Finanzämter des Landes Niedersachsen mit dem neuen Vollstreckungsinstrument in 276 Einsätzen insgesamt 199.570,65 EUR beigetrieben (Stand: 30. Juni 2007). Damit erbrachte ein einzelner Einsatz durchschnittlich 720,00 EUR Einnahmen. Außerdem entrichteten viele Schuldner ihre rückständigen Steuern an den Vollziehungsbeamten schon nach bloßer Androhung des Anlegens. Auch meldeten sich Schuldner, die bisher auf Anfragen des Finanzamts nicht reagiert hatten, unter Hinweis auf die Möglichkeit des Einsatzes der Parkkralle beim Finanzamt. In nur elf Fällen war eine Verwertung der gepfändeten Fahrzeuge (z.B. über www.zoll-auktion.de) erforderlich. Höchster Erlös eines einzelnen Einsatzes waren 21.950,00 EUR. Das Geld, auf welches das Finanzamt seit etwa einem halben Jahr gewartet hatte, wurde innerhalb von zwei Tagen entrichtet.
Die Parkkralle, die die Pfändung von Fahrzeugen unterstützt und nicht nur bei KFZ-Steuerrückständen eingesetzt werden kann, hat sich damit sowohl als direktes als auch präventives Vollstreckungsinstrument bewährt und die Anschaffungskosten des Landes schon in den ersten Monaten des Einsatzes amortisiert.