Vorstehereinführung beim Finanzamt Osnabrück-Land
Regierungsdirektor Georg Graf von Kerssenbrock (48) ist neuer Vorsteher des Finanzamts Osnabrück-Land. Am 16. Dezember 2005 wurde er von Oberfinanzpräsident Dirk Franke, Leiter der Oberfinanzdirektion Hannover, in sein neues Amt eingeführt. Gleichzeitig würdigte Herr Franke die Leistungen des scheidenden Vorstehers, Leitenden Regierungsdirektor Jörg Ricklefs (51), der das Finanzamt Osnabrück-Land mehr als siebeneinhalb Jahre geleitet hatte. Herr Ricklefs ist als Referent in seine Heimatstadt Oldenburg an die Oberfinanzdirektion Hannover zurückgekehrt.
Herr von Kerssenbrock begann seine berufliche Laufbahn in der niedersächsischen Steuerverwaltung 1990 beim Finanzamt Oldenburg. Weitere Stationen waren das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg und das Finanzamt Quakenbrück, bevor er im Oktober 1998 die Leitung des Finanzamts Sulingen übernahm. Nach viereinhalb Jahren wurde er Vorsteher beim größeren Finanzamt Bad Bentheim, welches er zweieinhalb Jahre leitete.
Die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs war der Schwerpunkt der Rede des Oberfinanzpräsidenten. Das Volumen der Umsatzsteuerhinterziehung werde inzwischen auf 15 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Das wiederum entspreche einem Zehntel des letztjährigen bundesdeutschen Umsatzsteueraufkommens. Im Hinblick darauf, dass die Umsatzsteuer in Deutschland zu mehr als einem Viertel zum Gesamtsteueraufkommen beitrage, seien dies alarmierende Zahlen.
Die Bandbreite des Betrugs reiche von der nicht eingereichten Steuererklärung über Erklärung von nicht entstandener Vorsteuerbeträge oder gekonnter Fälschung von Rechnungen bis hin zur bandenmäßigen Organisation von weltweiten Umsatzsteuer-Karussellen. Gezielte organisatorische Maßnahmen wie Umsatzsteuernachschauen oder Umsatzsteuersonderprüfungen, bei denen die Prüfer umsatzsteuerliche Auffälligkeiten aufspürten, hätten sich bereits erfolgreich bewährt und erzielten eine hohe Präventionswirkung.
Größere Schwierigkeiten bereiteten jedoch die mit Auslandsbezug verbundenen Umsatzsteuer-Karussellfälle, in denen mehrere Unternehmen in schwer durchschaubarer Weise miteinander verflochten seien. Der präventative Schwerpunkt liege zurzeit darauf, Risikopotentiale in Umsatzsteuerkarussellen zu entdecken. Das Ziel sei ein bundeseinheitliches Risikomanagement.