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Führungswechsel beim Finanzamt Helmstedt

Regierungsdirektorin Heidrun Bißeling (48) ist neue Vorsteherin beim Finanzamt Helmstedt. Am 5. Dezember 2005 übergab Finanzpräsident Hayo Weber, Leiter der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Oldenburg der Oberfinanzdirektion Hannover, die Leitung des Finanzamts Helmstedt an Frau Bißeling. Gleichzeitig wünschte er dem scheidenden Vorsteher, Regierungsdirektor Peter Niemann (48) für seine neue Wirkungsstätte beim Finanzamt Soltau viel Erfolg.

Frau Bißeling begann 1987 ihre berufliche Laufbahn in der Steuerverwaltung beim Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße. Von dort aus ging es 1988 weiter an das Finanzamt Braunschweig-Altewiekring und 1989 an das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Braunschweig. 1998 ging sie zurück zum Finanzamt Braunschweig-Altewiekring, wo sie als ständige Vertreterin des Vorstehers tätig war.

Die niedersächsische Steuerverwaltung habe sich, so Herr Weber, in den vergangenen drei Jahren im Rahmen einer grundlegenden Modernisierung ein Leitbild geschaffen, das auf Steuergerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit, Bürgernähe und Sensibilität gegenüber Steuerpflichtigen basiere.

Ziel sei es, in der Öffentlichkeit als objektiver und korrekter Dienstleister dazustehen.

Die Umsetzung technologischer Fortschritte in die Praxis werde weiterhin kontinuierlich verfolgt. Für die Bearbeitung von Steuererklärungen werde zz. bei den Finanzämtern Hannover-Land II und Braunschweig-Wilhelmstraße ein automatisiertes Verfahren erprobt, das anfallende Arbeiten mit immer weniger Personal in angemessener Zeit bei einem noch kalkulierbaren Steuerausfallrisiko ermögliche. Das Risikomanagement sähe vor, Steuerfälle ohne rechtliche Prüfung zu erfassen und Risikofälle nach vorgegebenem Filter auszusteuern. Diese würden auch weiterhin personell bearbeitet, während alle risikofreien Steuererklärungen maschinell abgearbeitet würden.

Die Datenerfassung, die bislang manuell ausgeführt wurde, werde im ersten Quartal 2006 beim Finanzamt Hannover-Land II durch Einsatz eines Scanners erprobt.

Ideal wäre allerdings eine ausschließlich elektronische Abgabe der Steuererklärung. Dieses Ziel werde weiterhin verfolgt und ständig verbessert. Zur Absicherung des sensiblen Bereiches der Datenübermittlung online, gäbe es ab November 2005 ein Authentifizierungsverfahren, das, ähnlich dem online-banking, aus Anmeldung und Gegenkontrolle, einem so genannten Zertifikat, bestehe. Dieses Zertifikat schütze vor Datenmissbrauch und bedeute mehr Sicherheit gegenüber dem bisherigen ELSTER-Verfahren.

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