Vorsteherwechsel beim Finanzamt Winsen/Luhe
Am 8. Juli 2005 übergab Finanzpräsident Dr. Rolf Hasselmann, Leiter der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Hannover der Oberfinanzdirektion Hannover, offiziell die Leitung des Finanzamts Winsen/Luhe an Herrn Regierungsdirektor Andreas Romeiser. Während einer kleinen Feierstunde dankte Dr. Hasselmann dem scheidenden Vorsteher, Herrn Regierungsdirektor Wolfhard Krentz, und wünschte ihm für seine neue Leiterfunktion beim Finanzamt Buchholz in der Nordheide viel Erfolg.
Sein Nachfolger, Herr Romeiser, 45 Jahre alt, begann seine berufliche Laufbahn bei der niedersächsischen Steuerverwaltung im Februar 1993 beim Finanzamt Stade. Weitere Stationen waren das Finanzamt Lüneburg, von 1997 bis 2003 bereits das Finanzamt Winsen/Luhe und anschließend das Finanzamt Buchholz in der Nordheide. Im April d.J. wurde er zurück an das Winsener Finanzamt abgeordnet.
Herr Dr. Hasselmann nahm die kleine Feierstunde zum Anlass, den anwesenden Gästen und Pressevertretern die Bedingungen, unter denen die Steuerverwaltung arbeitet, näher zu bringen. Jedes Jahr würden Gesetzesänderungen, Reformen oder vermeintliche Vereinfachungen von Steuergesetzen eingeführt und erforderten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein hohes Maß an Flexibilität und Lernbereitschaft. Dabei dürften die abgelaufenen Gesetze jedoch nicht vernachlässigt werden, denn Einsprüche müssten grundsätzlich nach der Rechtslage des jeweiligen Veranlagungszeitraums geprüft werden.
Trotz ständiger Gesetzesänderungen werde weiterhin viel Wert darauf gelegt, den Service im Bereich der neuen Medien kontinuierlich zu verbessern. Auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Hannover www.ofd.niedersachsen.de, seien beispielsweise nicht nur Steuererklärungsvordrucke zu bekommen, sondern auch Steuerberechnungen durchzuführen und Informationen zur Tarifwahl zu bekommen.
Weitere Angebote seien die Info-Hotline 0180 – 334 0 334, bei der landesweit Auskünfte über steuerrechtliche Fragen eingeholt werden könnten, sowie die per Internet geführte Bürgerbefragung, die dazu diene, Verbesserungsvorschläge aufzunehmen und Leistungen bewertet zu bekommen. Auch die elektronische Abgabe der Steuererklärung mit dem Verfahren "Elster" mache erfreuliche Fortschritte.
Alle Neuerungen hätten jedoch bislang keine Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens gebracht. Nicht die Berechnung der Steuern sei das eigentliche Problem, sondern die Ermittlung dessen, was versteuert werden müsse.
Es sei notwendig, Steuergesetze für alle transparenter und geringer im bürokratischen Aufwand zu machen.
Nur dann sei auch das Jahrespensum bei immer kleiner werdendem Personalbestand für alle zufriedenstellend zu leisten.