Presserat erteilt "Capital" Missbilligung
Der Zeitschrift "Capital" ist vom Deutschen Presserat eine Missbilligung erteilt worden. Anlass war die Berichterstattung in der Ausgabe 11/2004, in der ein Ranking von Finanzämtern aufgestellt worden war.
Schon die Oberfinanzdirektion Hannover hatte gegenüber "Capital" gerügt, dass das Ranking auf spärlichem Datenmaterial beruhte.
Ein Sachgebietsleiter des Finanzamts Holzminden wandte sich mit der gleichen Argumentation an den Deutschen Presserat, der sich dieser Ansicht anschloss. Er erteilte der Zeitschrift eine Missbilligung gem. § 12 der Beschwerdeordnung. Die Beschwerdekammer war der Auffassung, dass der Beitrag bei Lesern den Eindruck erwecken konnte, das Ranking namentlich benannter Finanzämter folge zwingend aus methodisch abgesichert erhobenen repräsentativen Daten. Nach Überzeugung des Ausschusses war ein solcher Schluss jedoch nicht zulässig.