Neuer Vorsteher am Finanzamt Buchholz in der Nordheide
Am 11. Februar 2005 wurde Herr Regierungsdirektor Wolfhard Krentz als neuer Vorsteher beim Finanzamt Buchholz in der Nordheide eingeführt. Während einer kleinen Feierstunde dankte Finanzpräsident Hayo Weber, Leiter der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Oldenburg der Oberfinanzdirektion Hannover, dem bisherigen Leiter des Finanzamts Buchholz in der Nordheide, Herrn Leitenden Regierungsdirektor Burkhard Hain, für seine achtjährige Tätigkeit als Vorsteher dieses Amtes und wünschte ihm für seinen neuen Wirkungskreis in gleicher Funktion beim Finanzamt Stade alles Gute.
Herr Krentz wurde am 28. Oktober 1956 in Detmold (Kreis Lippe) geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften trat er im Jahr 1986 beim Finanzamt Siegburg in den Dienst der nordrheinwestfälischen Steuerverwaltung ein. 1991 wechselte er zum Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Lüneburg und damit zur niedersächsischen Steuerverwaltung. In den Jahren 1992/1993 beteiligte er sich am Aufbau der Steuerverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und leistete Verwaltungshilfe beim Finanzamt Magdeburg. Im Anschluss daran folgten Dienstjahre bei den Finanzämtern Uelzen, Lüneburg und Winsen, bei letzterem seit 2001 als Leiter dieses Amtes. Seit Dezember 2004 ist er mit den Dienstgeschäften des Vorstehers beim Finanzamt Buchholz in der Nordheide betraut.
Finanzpräsident Weber sprach in seiner Rede u.a. die Steuerreform an, deren letzte Stufe 2004/2005 in Kraft getreten sei und die Bürger im Vergleich zum Vorjahr um rund 6,5 Mrd. Euro Steuern entlasten werde. Der Spitzensteuersatz sei dabei um 3% auf 42% und der Eingangssteuersatz um 1% auf 15% gesunken. Allerdings greife der Spitzensteuersatz bereits ab ca. 52.000 € Jahreseinkommen.
Ein weiteres Thema der Steuerreform sei das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, dessen Ziel es sei, am deutschen Fiskus vorbei gespartes Vermögen strafbefreiend erklären und mit einer Pauschalsteuer begleichen zu können. Es sei jedoch bereits jetzt abzusehen, dass die ursprünglich erwarteten Steuermehreinnahmen in Höhe von mehreren Milliarden Euro nicht annähernd erreicht würden.
In puncto Steuerehrlichkeit werde es ab 1. April 2005 jedoch eine weitere Maßnahme geben. Der Datenabgleich zwischen diversen Behörden werde vereinfacht und ermögliche so beispielsweise den Finanzbehörden direkten Zugriff auf Kontenstammdaten der Geldinstitute.