Neuer Vorsteher für das Finanzamt Rotenburg (Wümme)
Am 1. Oktober führte Finanzpräsident Hayo Weber, Leiter der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Oldenburg der Oberfinanzdirektion Hannover, Herrn Regierungsdirektor Klaus Holger Langer in sein neues Amt als Vorsteher des Finanzamts Rotenburg ein. Während dieser kleinen Feierstunde wurde gleichzeitig der bisherige Vorsteher, Regierungsdirektor Christof Steil, verabschiedet. Herr Weber wünschte Herrn Steil, der seit Juli 2004 das Finanzamt Verden leitet, viel Erfolg.
Herr Langer, der im Januar 1963 in Quakenbrück geboren wurde, trat nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften im Dezember 1991 beim Finanzamt Cloppenburg in den Dienst der niedersächsischen Steuerverwaltung ein. Es folgten die Finanzämter Vechta, Wittmund, Aurich und Wilhelmshaven, bevor er im Mai 2003 als Referent für Organisations- und Verwaltungsangelegenheiten zur Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Oldenburg wechselte.
Im Allgemeinen seien die Bürger bereit, die Leistungen des Staates durch Steuern zu finanzieren, betonte Herr Weber in seiner Rede, jedoch sei es Aufgabe und Ziel der Steuerverwaltung, die Steuererhebung bei gleichgelagerten Sachverhalten gleichmäßig und gerecht und dem einzelnen gegenüber transparent und unbürokratisch darzulegen. Die überkomplizierte Steuergesetzgebung arbeite jedoch kontraproduktiv gegenüber dieser Zielsetzung und nur durch eine radikale Vereinfachung des Steuerrechts seien die gesetzten Vorhaben zu realisieren.
Bei Millionen von Steuerfällen sei Steuergerechtigkeit nie absolut umsetzbar. Daher müsse die Prüfungsweise der Bearbeiter an Bedeutung und Risikoprofil eines Steuerfalles ausgerichtet sein. Ziel sei es, die risikolosen Fälle durch die EDV auszusteuern und zu veranlagen, während die schwierigeren Fälle weiterhin personell bearbeitet würden.
Die zahlreichen Infotheken, die in vielen Finanzämtern bereits eingerichtet worden seien, gäben den Kunden die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch im Vorfeld Unklarheiten zu besprechen.
Leider lasse die angespannte Haushaltslage zurzeit einen weiteren zügigen Ausbau dieses Dienstleistungsangebotes nicht zu. Ebenso sei auch der bewährte Versand von Steuervordrucken ein Opfer der finanziellen Notlage geworden. Ab Veranlagungsjahr 2004 gäbe es nur noch per Download im Internet bzw. bei den Kommunen, Infotheken bzw. Auskunftsstellen der Finanzämter die Möglichkeit, Steuervordrucke zu erhalten.
Allerdings sei es inzwischen möglich, seine Steuererklärung elektronisch zu erstellen und per PC online – mit dem so genannten ELSTER-Verfahren – an das jeweilige Finanzamt weiterzuleiten.
Bei allen Änderungen sei es wichtig, mit den Kunden im Dialog zu bleiben. Daher würden alle Bürger aufgefordert, per Internet das Dienstleistungsangebot der Finanzämter zu beurteilen. Alle Angaben würden finanzamtsbezogen gespeichert und anschließend automatisiert ausgewertet. Bei 130.00 monatlichen Besuchern auf den Internetseiten der Steuerverwaltung ergäbe die Auswertung ein aussagekräftiges Meinungsbild.