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Führungswechsel beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Hannover

Am 25. August 2004 verabschiedete Oberfinanzpräsident Dr. Gerhard Zeller, Leiter der Oberfinanzdirektion Hannover, Herrn Leitenden Regierungsdirektor Godehard Uleer und führte Frau Leitende Regierungsdirektorin Silvia Diedrichs-Prinz in ihr neues Amt als Vorsteherin des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Hannover ein. Zu diesem Anlass trafen sich in einer kleinen Feierstunde neben Familienangehörigen und Freunden Bedienstete der Steuerverwaltung und Angehörige des öffentlichen Lebens.

Herr Dr. Zeller dankte dem scheidenden Vorsteher für seine dem Lande Niedersachsen erbrachten Dienste und wünschte ihm für seinen Ruhestand alles Gute.

Herr Uleer wurde am 13. Mai 1939 im sächsischen Merschwitz geboren. Seine Schulzeit verbrachte er im Raum Hildesheim und in Duderstadt. Dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg schloss sich das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg an.

Seine berufliche Laufbahn bei der niedersächsischen Steuerverwaltung begann er im Juni 1971 beim Finanzamt Hildesheim. Es folgten die Finanzämter Stade und Osterholz-Scharmbeck sowie die seinerzeitigen Steuerfahndungsstellen Lüneburg und Hannover. Beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Braunschweig wurde er 1982 Vorsteher, bevor er 1997 die Leitung des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Hannover übernahm.

In seiner Rede hob Herr Dr. Zeller die besondere Bedeutung der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen hervor, die ihre Arbeit normalerweise ohne Aufsehen der Öffentlichkeit leisteten. Die niedersächsische Steuerverwaltung ermittle und verfolge mit ihren Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen Fälle illegalen Steuerwiderstandes. Durch ihre Tätigkeit trügen sie zu einer gleichmäßigen Besteuerung und damit zur Sicherung der staatlichen Einnahmen bei.

Während die Steuerfahnder Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft seien und die gleichen Rechte und Pflichten wie Beamte des Polizeivollzugsdienstes hätten, lägen die mehr staatsanwaltschaftlich geprägten Tätigkeiten bei den Bußgeld- und Strafsachenstellen.

Große Erfolge habe es in den vergangenen Jahren bei den so genannten Bankenfällen gegeben. Anfang der Neunziger Jahre hätten viele Steuerpflichtige erhebliches Kapitalvermögen im Ausland, hauptsächlich in Luxemburg, angelegt, um der in Deutschland eingeführten Quellensteuer zu entgehen. Mit intelligenten und fantasievollen Ermittlungsansätzen hätten die oft anonymen Geldtransfers aufgespürt werden können. Durch Ermittlungs- und Selbstanzeigeverfahren seien in Niedersachsen bis Ende Juni 2004 über 660 Millionen Euro an Steuern, Zinsen, Strafen und gerichtlichen Auflagen festgesetzt worden.

Das am 1. Januar 2004 eingeführte Strafbefreiungserklärungsgesetz eröffne ein neues Tätigkeitsfeld. Durch Nacherklärung der verkürzten Einnahmen und Zahlung einer 25-prozentigen so genannten Steuerbefreiungsabgabe könne Straffreiheit und Befreiung von der gesetzlichen Steuerschuld erlangt werden. Der Gesetzgeber versuche so, einen Anreiz zur Rückführung ins Ausland verbrachten Kapitals zu schaffen.

Die niedersächsische Steuerverwaltung verfüge darüber hinaus seit zwei Jahren über ein Sonderreferat, die so genannte "Task Force". Dieses Team erarbeite zu bisher nicht entdeckten oder noch nicht geregelten Fallkonstellationen landesweit einheitliche Lösungen und koordiniere flächendeckende Maßnahmen.

Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Hannover mit seinen derzeit 141 Beschäftigten ist zuständig für den gesamten Regierungsbezirk Hannover.

Nach seiner Rede führte Herr Dr. Zeller Frau Diedrichs-Prinz in ihr neues Amt als Vorsteherin beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Hannover ein.

Frau Diedrichs-Prinz wurde am 20. Oktober 1956 in Schladen geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität in München. Dem ersten Staatsexamen im Dezember 1981 schloss sich das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München an. Nach dem zweiten Staatsexamen im März 1985 trat sie einige Monate später beim Finanzamt Wolfenbüttel in den Dienst der niedersächsischen Steuerverwaltung ein. Ihr weiterer beruflicher Werdegang führte sie an das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Braunschweig, das Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße und an das Finanzamt Helmstedt.

Im Februar 1991 wechselte sie als Referentin an die Steuerabteilung Hannover der Oberfinanzdirektion Hannover. Im November 1998 übernahm sie die Leitung der Gruppe der Steuerabteilung Hannover, die sich u.a. mit der Betriebsprüfung, der Umsatzsteuer, der Abgabenordnung und der Vollstreckung befasst. Daneben war sie seit 1994 als örtliche Frauenbeauftragte tätig und hat in den letzten Jahren in verschiedenen Arbeitsgruppen zur Verwaltungsreform mitgearbeitet.

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