Landesamt für Steuern Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

In den vergangenen Tagen ist bereits ein Großteil der Schreiben an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) versandt worden.

Stellen Sie bei der Überprüfung der mitgeteilten Daten fest, dass Lohnsteuerabzugsmerkmale unzutreffend sind, wie z.B. die Steuerklasse, sollten Sie dies Ihrem Finanzamt zeitnah mitteilen, damit eine korrekte Berücksichtigung der Daten bei der Lohnabrechnung 2012 gewährleistetet ist.

Aufgrund eines zurzeit erhöhten Besucheraufkommens in den Finanzämtern durch das zusätzlich angelaufene Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für 2012, wird - um längere Wartezeiten zu vermeiden- empfohlen, die Änderungen möglichst schriftlich mitzuteilen. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen der Vordruck „ELStAM 16 - Hilfestellung Korrektur ELStAM„ zur Verfügung.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Pauschbeträge für behinderte Menschen in Anspruch nehmen, müssen, trotz möglicher fehlerhafter Darstellung im Mitteilungsschreiben, zunächst nichts veranlassen. Hier werden Fehler wegen des Behindertenpauschbetrages automationsgesteuert korrigiert. Sie erhalten alsbald ein weiteres Schreiben.


Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2011

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln