Hinweise zum E-Mail Verfahren
Hier ein paar Hinweise und Regeln, die Sie bei der Kommunikation per E-Mail beachten sollten:
Bei steuerlichen Fragen allgemeiner Art zum Lohn- und Einkommensteuerrecht sollten Sie sich an unsere Info-Hotline wenden. Diese ist für Sie kostenlos unter der Rufnummer 0800 - 998 0 997 (Mo. - Do. von 8 - 18 Uhr und Fr. von 8 - 15 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen)) erreichbar und bietet die schnellste Möglichkeit, Ihre Fragen zu klären. Selbstverständlich können Sie sich aber auch an Ihr Finanzamt wenden.
Sehen Sie aber bitte vorher ruhig einmal in unsere Antworten auf die häufigsten Fragen an unsere Finanzämter. Möglicherweise ist Ihre Frage dort schon beantwortet und Sie ersparen sich - aber auch Ihrem Finanzamt - Arbeit und Mühe.
Bitte wenden Sie sich im Übrigen immer an das für Sie zuständige Finanzamt.
Ihr Finanzamt wird bemüht sein, Ihnen die erforderlichen Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten zu erteilen. Es darf Ihnen jedoch keine Beratung über den steuerlich besten Weg zu einem bestimmten Ziel geben oder Sie über alle gesetzlichen Möglichkeiten und Mittel aufklären. Diese Aufgabe ist den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) gesetzlich vorbehalten; insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhaltes geht.
E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können Sie ggf. lesen. Ob Sie dem Finanzamt per E-Mail schreiben, liegt allein bei Ihnen.
Bis auf Weiteres darf Ihnen Ihr Finanzamt aber nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sie möchten sicherlich nicht, dass Unbefugte aus der Antwort Ihres Finanzamtes Einblick in Ihre steuerlichen Verhältnisse nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg (z.B. durch Telefonanruf oder Briefpost) erfolgen muss.
Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift, Ihre Steueridentifikations- oder Steuernummer und ggf. Ihre Telefonnummer an.
Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit den Finanzämtern nicht möglich.
Selbstverständlich wird auch in der Steuerverwaltung an der Einführung von Verschlüsselung und elektronischer Signatur gearbeitet, um einen sicheren E-Mail-Verkehr künftig gewährleisten zu können.
Sie können alle einfachen Schreiben und Anträge (z. B. Änderungsantrag zum Steuerbescheid, Anfrage nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsantrag) oder auch Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an Ihr Finanzamt senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.
Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist. Dies ist z. B. der Fall bei Steuererklärungen, Lohnsteuer-Ermäßigungsanträgen, Abtretungsanzeigen oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z. B. bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke, der Erteilung einer Einzugsermächtigung oder der Befreiung vom Steuergeheimnis).
Steuererklärungen können Sie jedoch zu einem großen Teil schon über das ELSTER-Verfahren einreichen. Bitte beachten Sie in diesem Fall die dort genannten Hinweise oder das ebenfalls in Ihrem Finanzamt zu diesem Thema erhältliche Merkblatt.
Die Steuerverwaltung verwendet als Office-Programm "OpenOffice".
Um evtl. Datenverluste bei der Übermittlung von E-Mails mit Anhängen und dem anschließenden Öffnen, Lesen und Ausdrucken im Finanzamt zu vermeiden, verwenden Sie für die Anhänge am Besten nur die folgenden (Standard-) Dateiformate:
.sdw, .sdc, .odt, .ods, .txt, .pdf, .html, .jpg, .gif
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatischen Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.
E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 15 MB (inkl. Anhänge) angenommen.
Ihr Finanzamt ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten. Die Beschleunigung durch den Wegfall von Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten.