FormsForWeb® ist das Formular Management System, mit dem Formulare der Bundesfinanzverwaltung im Internet bereitgestellt werden, die über diese Seite verlinkt sind.
Gesonderte (und einheitliche) Feststellung
von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage 2015
- ESt 1B - Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ...
- Anleitung zu ESt 1B
- Anlage FB - Angaben über die Feststellungsbeteiligten
- Anlage FE 1 - Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
- Anlage FE 2 - Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen
- Anlage FE 3 - Aufteilung Sonderausgaben/Förderung Wohneigentum
- Anlage FE 4 - Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)
- Anlage FE 5 - Ermittlung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen
- Anlage FE-AUS 1 - Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern
- Anlage FE-AUS 2 - Aufteilung weitere Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug
- Anlage FE-KAP - Aufteilung von Kapitalvermögen/anrechenbare Steuern
- Anlage FE-K1 - Aufteilung bei Beteiligung von Körperschaften
- Anlage FE-K2 - Besteuerungsgrundlagen § 15a EStG
- Anlage FE-K3 - Aufteilung in der Fällen der Wertpapierleihe § 8b Abs. 10 KStG
- Anlage FE-K4 - (Weitere) Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Beteiligung von Körperschaften
- Anlage FE-OT - Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Personengesellschaften
- Anlage FE-VM - Besteuerungsgrundlagen in Fällen des §§ 15a, 15b EStG
- Anlage OG - Hinzurechnung/Kürzung bei Organgesellschaften
- Anlage OT - Hinzurechnung/Kürzung bei Organträgern
- Anleitung zu den Feststellungen ESt 1D
- ESt 1D - Erklärung zur gesonderten Feststellung
- Anlage FG - Angaben zu den gesondert festzustellenden Einkünften
- Anlage FG -AUS - Angaben zu den gesondert festzustellenden Einkünften und Steuern sowie weiterer...
Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung Die Anlage EÜR ist nach § 60 Absatz 4 EStDV für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln*. Informationen über elektronisch übermittelbare Formulare erhalten Sie unter www.elster.de . * Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung wird insoweit verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon unberührt. |
FormsForWeb