Merkblatt zur Anwendung der Mitteilungsverordnung zu § 93a AO
für kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen
Dieses Merkblatt wurde in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erstellt und als Anhang des BMF-Schreibens vom 12.12.2024 – IV D 1-S 0229/22/10002:005 (BStBl I 2024, 1618) veröffentlicht.
Es soll die Beschäftigten der mitteilungspflichtigen Behörden bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Zahlung unter die Mitteilungsverordnung (MV) vom 07.09.1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung vom 12.01.2021 (BGBl. I S 67, BStBl I S. 126), fällt.
Die Mitteilungspflichten bei Verwaltungsakten (§ 4 MV) und gewerberechtlichen Erlaubnissen und Gestattungen (§ 6 MV) sind nicht Inhalt dieses Merkblatts.
Für Rückfragen steht die/der Hauptsachgebietsleiter/in Abgabenordnung des für die mitteilende Behörde örtlich zuständigen Finanzamtes zur Verfügung.
Das Schema für die Prüfung der Mitteilungspflicht bei Zahlungen finden Sie unter "Downloads".