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Merkblatt zur Anwendung der Mitteilungsverordnung zu § 93a AO

für kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen


Dieses Merkblatt wurde in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erstellt und als Anhang des BMF-Schreibens vom 12.12.2024 – IV D 1-S 0229/22/10002:005 (BStBl I 2024, 1618) veröffentlicht.

Es soll die Beschäftigten der mitteilungspflichtigen Behörden bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Zahlung unter die Mitteilungsverordnung (MV) vom 07.09.1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung vom 12.01.2021 (BGBl. I S 67, BStBl I S. 126), fällt.

Die Mitteilungspflichten bei Verwaltungsakten (§ 4 MV) und gewerberechtlichen Erlaubnissen und Gestattungen (§ 6 MV) sind nicht Inhalt dieses Merkblatts.

Für Rückfragen steht die/der Hauptsachgebietsleiter/in Abgabenordnung des für die mitteilende Behörde örtlich zuständigen Finanzamtes zur Verfügung.

Das Schema für die Prüfung der Mitteilungspflicht bei Zahlungen finden Sie unter "Downloads".

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