Merkblatt zur Anwendung der Mitteilungsverordnung zu § 93a AO
für kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen
Bei der Entwicklung dieses Merkblatts wurden die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen beteiligt.
Es soll den Beschäftigten der mitteilungspflichtigen Behörden bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Zahlung unter die Mitteilungsverordnung (MV) vom 07.09.1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848), fällt. Die Mitteilungspflichten bei Verwaltungsakten (§ 4 MV) und gewerberechtlichen Erlaubnissen und Gestattungen (§ 6 MV) sind nicht Inhalt dieses Merkblatts. Die "Tz."-Angaben im anliegenden Ablaufschema beziehen sich auf das das BMF Schreiben vom 25.03.2002 – IV D 2 – S 0229 – 26/02 (BStBl I S. 477).
Für Rückfragen steht die/der Hauptsachgebietsleiter/in Abgabenordnung des für die mitteilende Behörde örtlich zuständigen Finanzamtes zur Verfügung.
Das Schema für die Prüfung der Mitteilungspflicht bei Zahlungen finden Sie unter "Downloads".