Häufige Fragen/FAQ
Mütterrente
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Seit dem 1. Juli 2014 wird Eltern für die Erziehungszeiten ihrer vor 1992 geborenen Kinder die sog. Mütterrente als Teil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. |
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Die Mütterrente ist als Teil der Altersrente steuerpflichtig. |
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Grundsätzlich werden Altersrenten aufgrund einer Übergangsregelung nicht voll besteuert. Rentenbeziehern wird ein sog. Rentenfreibetrag gewährt, so dass ein Teil der Rente nicht besteuert wird. Der Rentenfreibetrag wird abhängig vom Jahr des Rentenbeginns ermittelt. Er wird in Euro dauerhaft festgeschrieben und gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Änderung des Rentenfreibetrags. Eine Anpassung des Rentenfreibetrags erfolgt nur bei außerordentlichen Rentenanpassungen. Bei der Erhöhung der Altersrente durch die Mütterrente handelt es sich um eine solche außerordentliche Rentenanpassung, in der allerdings auch regelmäßige Rentenanpassungen enthalten sind. Die Erhöhung des Rentenfreibetrags beruht auf den Wertverhältnissen im Jahr der erstmaligen Festschreibung des Rentenfreibetrags der Altersrente. Der Wert der Mütterrente wird anhand der in diesem Jahr gültigen Rentenentgeltpunkte errechnet. Auf diesen Wert ist der Besteuerungsanteil anzuwenden, der im Jahr des Rentenbeginns der Altersrente gilt, um den steuerfreien Teil der Rente zu ermitteln. Er bildet - zusammen mit dem bisher steuerfreien Betrag der gesetzlichen Rente - den neu festzustellenden Rentenfreibetrag. Die enthaltenen regelmäßigen Rentenanpassungen unterliegen vollständig der Besteuerung. Beispiel 1: Beispiel 2: Die Bezieherinnen und Bezieher von Mütterrente müssen diese in ihrer Steuererklärung nicht gesondert ausweisen. Sie wird als unselbständiger Teil der Altersrente durch die Deutsche Rentenversicherung Bund an das Finanzamt gemeldet. Mit diesen Daten berechnet das Finanzamt den Rentenfreibetrag automatisch neu. |
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Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung |
Erläuterungen zum Ausfüllen der Anlage R können der Anleitung zur Anlage R entnommen werden. Die Anleitung finden Sie neben den Erklärungsvordrucken auf der Internet-Seite des Bundesministerium der Finanzen ( www.bundesfinanzministerium.de) unter Service und Formulare im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung. Die Deutsche Rentenversicherung stellt auch auf Wunsch eine Mitteilung über die Rentenhöhe und den Rentenanpassungsbetrag aus. Diese Mitteilung enthält auch den Hinweis, in welcher Zeile des Steuererklärungsvordrucks die verschiedenen Angaben einzutragen sind. |