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Stellenausschreibung

Das Finanzamt Hannover-Süd sucht zum 1. Februar 2025 eine/n


Kassenprüfer/-in (m/w/d)

für die Durchführung von Kassen-Nachschauen

in der Bargeldbranche


Zum Hintergrund:

Mit der zum 1. Januar 2020 wirksam gewordenen Bonausgabepflicht bei Einsatz einer elektronischen Registrierkasse und der Verpflichtung, den Kassenspeicher durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen, wollte der Gesetzgeber dem sog. Kassenbetrug entgegenwirken. Schätzungen gehen nämlich davon aus, dass dieser Betrug bis zu 70 Milliarden Euro jährlich an Steuern und Sozialabgaben kostet. Flankiert wurden diese gesetzlichen Vorgaben durch das Recht der Finanzämter, die Kassenführung ohne vorherige Ankündigung auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin im Rahmen einer Nachschau zu überprüfen. Durch dieses Kontrollmittel soll nicht nur erheblichen Einnahmeausfällen der öffentlichen Hand begegnet, sondern auch ein Wettbewerbsnachteil für diejenigen, die sich an dem Kassenbetrug nicht beteiligen, verhindert werden. Das Finanzamt Hannover-Süd hat sich zum Ziel gesetzt, die Kontrolldichte in seinem Zuständigkeitsbezirk in den kommenden Jahren weiter zu erhöhen und damit einen Beitrag für einen gleichmäßigen Steuervollzug und gleiche Marktverhältnisse zu leisten.


Welche Aufgaben erwarten Sie?

  • Durchführung von Kassen-Nachschauen gem. § 146b Abgabenordnung einschließlich ihrer Vorbereitung und ihres Abschlusses durch sachverständige Dokumentation des festgestellten Ergebnisses

  • Gewinnung und Aufbereitung von Kassendaten für die Betriebsprüfungsstelle des Hauses

  • Vorfeldermittlungen


Was bringen Sie mit:

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellte/r mit einem ausgeprägten Interesse an EDV oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im IT-Bereich (EDV-Umfeld)

  • einschlägige, langjährige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) in dem erlernten Beruf

  • Bereitschaft zur intensiven Einarbeitung in die spezifischen steuerrechtlichen Fragestellungen mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität

  • Engagement, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit (die prüfende Tätigkeit erfolgt regelmäßig während der Geschäftsöffnungszeiten und einer damit ggf. einhergehenden regen Betriebsamkeit)

  • Bereitschaft auch in den Abendstunden tätig zu werden

  • überdurchschnittliche Stressresilienz und die Fähigkeit für eine angemessene und ggf. deeskalierende Kommunikation

  • Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit

  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift


Was bieten wir Ihnen?

  • unbefristete Einstellung in Voll- oder Teilzeit

  • Bezahlung nach der Entgeltgruppe 9a TV-L sowie eine Sonderzahlung zum Jahresende

  • Sicherheit des Tarifvertrages der Länder (TV-L) für Ihre weitere Lebensplanung

  • separate Zusatzversorgung als Betriebsrente (VBL)

  • Work-Life-Balance durch flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle

  • ein abwechslungsreiches und anspruchsvolles Aufgabengebiet

  • Unterstützung in Theorie und Praxis durch Schulungen und Training on the job

  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Gesundheitsangebote im Rahmen eines internen Gesundheitsmanagements

  • eine sehr gute Anbindung des Finanzamts an den öffentlichen Nahverkehr und ausgezeichnete

    Parkmöglichkeiten

  • freundliches und kollegiales Arbeitsumfeld

  • das Arbeiten im HomeOffice (soweit möglich)


Ihre Bewerbung:

Eine aussagefähige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis der Berufsausbildung und Arbeitszeugnisse) übersenden Sie bitte spätestens bis zum

31. Dezember 2024


bevorzugt per E-Mail an: geschaeftsleitung@fa-h-su.niedersachsen.de


oder schriftlich an:

Finanzamt Hannover-Süd, Geschäftsstelle, Göttinger Chaussee 83 B, 30459 Hannover


Fachbezogene Auskünfte erteilt Ihnen Herr Loscheider, Telefon 0511 / 419 - 2676. Für allgemeine Auskünfte zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Brüggemann, Telefon 0511 / 419 - 2618 zur Verfügung.


Hinweise:

Wir streben in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden Bewerbungen von Männern besonders begrüßt.

Unter Beachtung der Charta der Vielfalt und interkulturellen Kompetenz sind Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten willkommen.

Das Land Niedersachsen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Menschen in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen oder Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitte ich bereits mit der Bewerbung um einen entsprechenden Hinweis.

Bewerbende (m/w/d), die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden gebeten, eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der Ansprechperson in der jeweiligen Personaldienststelle beizufügen.

Es wird daraufhin hingewiesen, dass Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte als Bewerberinnen und Bewerber zustehen. Eine ausführliche Information, welche dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen www.lstn.niedersachsen.de unter der Rubrik Job und Karriere/Stellenausschreibungen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2024

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