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Wiedereröffnung der niedersächsischen Finanzämter für den Publikumsverkehr

Die niedersächsischen Finanzämter waren seit dem 16. März 2020 vor dem Hintergrund der Empfehlungen zur Coronavirus-Bekämpfung vorsorglich für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Im Hinblick auf die rückläufigen Infektionszahlen hat die Niedersächsische Landesregierung inzwischen den Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“ vorgelegt. Bestehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens sollen hierdurch Schritt für Schritt abgebaut werden. Ab dem 2. Juni 2020 sind so auch die Finanzämter wieder für den allgemeinen Besucherverkehr geöffnet.

Zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie auch zum Schutz der Beschäftigten sind dabei folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

  • Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen (Fieber, trockener Husten) oder die Kontakt zu infizierten Personen hatten, ist der Zutritt zu den Dienstgebäuden nicht gestattet.

  • Während des Aufenthalts im Finanzamt ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmaske) zu tragen.

  • Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den ersten Wochen nach der der Wiedereröffnung mit einem deutlich erhöhten Besucheraufkommen in den Finanzämtern zu rechen sein wird, wodurch es zu längeren Wartezeiten in den Auskunftsbereichen kommen kann.

Für viele steuerliche Angelegenheiten ist der Gang zum Finanzamt allerdings gar nicht mehr erforderlich. Über das von der deutschen Steuerverwaltung betriebene Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) können viele Anliegen kostenlos und bequem von zu Hause aus abgewickelt werden. „ELSTER“ (ELektronische STeuerERklärung) ermöglicht eine effiziente, medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung von Steuerdaten, die neben der Abgabe von Steuererklärungen und dem Einlegen von Einsprüchen auch die Möglichkeit umfasst, verschiedene Anträge (z. B. Antrag auf Fristverlängerung) und Mitteilungen an das Finanzamt zu senden.

Selbstverständlich kann daneben auch weiterhin per Telefon, Telefax und mittels Brief Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden. Die Kontaktdaten zu den niedersächsischen Finanzämtern stehen auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen zur Verfügung (https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzaemter-in-niedersachsen-66958.html).

Darüber hinaus ist eine Kommunikation grds. auch per E-Mail möglich, wegen der anhaltenden Bedrohungslage durch die Schadsoftware „Emotet“ aber weiterhin nur eingeschränkt (siehe dazu unter https://lstn.niedersachsen.de/aktuelles_service/pressemitteilungen/einschrankungen-im-e-mailverkehr-mit-der-niedersachsischen-steuerverwaltung-dauern-an-185079.html).


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