Einschränkungen im E-Mailverkehr mit der niedersächsischen Steuerverwaltung dauern an
Aufgrund der anhaltenden akuten Bedrohungslage durch die Schadsoftware „Emotet“ ist der E-Mailverkehr mit der niedersächsischen Steuerverwaltung, insbesondere den Finanzämtern, weiterhin erheblich eingeschränkt (siehe auch Pressemitteilungen des Landesamts für Steuern Niedersachsen vom 27. Mai 2019 und 7. Januar 2020).
An die Steuerverwaltung gerichtete E-Mails, die
- Microsoft-Office-Anhänge, wie z. B. Word-, Excel- oder Power-Point-Dokumente, enthalten
und/oder
- Hyperlinks enthalten, die durch „Anklicken“ zu einer Internetseite führen (solche Hyperlinks können u. a. auch in der Signatur des Absenders enthaltene Verweise auf die Webseite des eigenen Unternehmens o. ä. sein),
werden seit dem 19. Dezember 2019 am zentralen Internet-MTA (Mail Transfer Agent) des Landes Niedersachsen aus Sicherheitsgründen gesperrt und nicht zugestellt. Die Absender werden hierüber nicht benachrichtigt.
Für eine Kommunikation mit der niedersächsischen Steuerverwaltung per E-Mail sollte deshalb auf das Anfügen der o. g. Anhänge oder Einfügen von Hyperlinks verzichtet werden.
E-Mails, die aufgrund der Blockierung von Hyperlinks oder MS-Office-Dokumenten nicht zugestellt werden konnten, gelten als nicht zugegangen und lösen damit keine Rechtsfolgen (z. B. Wahrung einer Antrags- oder Rechtsbehelfsfrist) aus. Kommt es in solchen Fällen zur Fristversäumnis, sollen die Finanzämter aber auf Antrag jeden Einzelfall im Hinblick auf eine mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 Abgabenordnung) großzügig prüfen.
Sollen Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Verfahren ELSTER ( www.elster.de) zu verwenden. ELSTER ist von den o. g. Einschränkungen nicht betroffen.
Selbstverständlich kann daneben auch weiterhin per Telefon, Telefax oder mittels Brief Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden. Die Kontaktdaten zu den niedersächsischen Finanzämtern sind unter folgendem Link abrufbar: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzaemter-in-niedersachsen-66958.html
Eine Aussage darüber, wann mit der Aufhebung der Einschränkungen des E-Mailverfahrens zu rechnen ist, ist derzeit leider nicht möglich.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.02.2020