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Informationen zur Situation der niedersächsischen Finanzämter während der Corona-Krise

Die Beschäftigten der Steuerverwaltung sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerade auch in der jetzigen Krisenzeit bewusst. Sie sind selbst von Kurzarbeit und finanziellen Einbußen nicht betroffen, kennen aber nicht zuletzt aufgrund ihrer täglichen Arbeit die existenziellen Sorgen und Nöte vieler Menschen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern arbeiten motiviert und konzentriert, um das in sie gesetzte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine funktionstüchtige und leistungsfähige Steuerverwaltung zu rechtfertigen.

Von den Folgen der Corona-Pandemie sind auch die niedersächsischen Finanzämter spürbar betroffen. Zum Schutz vor Ausbreitung von Infektionen unter den Beschäftigten und zur Sicherstellung des Dienstbetriebs sind die Finanzämter nach wie vor für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Dies dient gleichzeitig dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger.

In den Finanzämtern haben die Auswirkungen der Corona-Krise zu einem erheblichen Anstieg des Arbeitsanfalls in zahlreichen Arbeitsbereichen geführt. Der Schwerpunkt der Bearbeitung liegt aktuell bei der Erledigung einer Vielzahl von Anträgen auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und Anträgen auf Billigkeitsmaßnahmen (insbesondere Stundungen) sowie von Steuererklärungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Neben den massenhaft eingehenden Billigkeitsanträgen, die in erster Linie dem Liquiditätserhalt von Betrieben dienen, zeichnet sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise ein Anstieg beim Eingang von Steuererklärungen im Arbeitnehmerbereich ab. Denn auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich gegenwärtig in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und sind auf eine etwaig zu erwartende Steuererstattung dringend angewiesen.

Die Finanzämter haben auf die veränderte Arbeitslage unverzüglich und flexibel reagiert.
So werden zur Erledigung der oben genannten Schwerpunktaufgaben z. B. auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Außenprüfungsstellen und den Sonder-Finanzämtern eingesetzt. Ferner sollen unmittelbar im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehende Anträge mit einer verringerten Prüfungstiefe bearbeitet werden.

Dem stark erhöhten Arbeitsaufkommen begegnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern mit einem großen Arbeitseinsatz. Sie arbeiten die vielen Billigkeitsanträge so schnell wie möglich ab, trotzdem werden sich aber Verzögerungen bei anderen Arbeiten, wie z. B. der Steuerveranlagung, nicht gänzlich vermeiden lassen.

Da einerseits den unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen und in ihrer Existenz gefährdeten Betrieben und Bürgerinnen und Bürgern mit steuerlichen Billigkeitsmaßnahmen geholfen werden muss, andererseits der Staat aber auch weiterhin auf Einnahmen angewiesen ist, hat die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in den Finanzämtern oberste Priorität. Um gleichzeitig den Schutz der Bediensteten vor Infektionen zu gewährleisten, haben die Ämter insoweit verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen. Die allermeisten Beschäftigten arbeiten jetzt in Tagesschichtmodellen oder in Einzelräumen vor Ort in den Finanzämtern. Nur ein kleiner Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat das erforderliche technische Equipment und kann vom Homeoffice aus arbeiten. Dienstreisen finden praktisch nicht mehr statt, dienstliche Abstimmungen erfolgen vielfach telefonisch oder per E-Mail.

Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Finanzämter per Telefon, Telefax oder mittels Brief erreichbar. Der Service der Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter ist dabei unter der Rufnummer 0800- 998 0 997 vorübergehend länger erreichbar.

Darüber hinaus ist eine Kommunikation auch per E-Mails möglich, wegen der anhaltenden Bedrohungslage durch die Schadsoftware „Emotet“ aber weiterhin nur eingeschränkt (weitergehende Informationen dazu siehe Pressemitteilung des LStN vom 14.02.2020 unter

https://lstn.niedersachsen.de/aktuelles_service/pressemitteilungen/einschrankungen-im-e-mailverkehr-mit-der-niedersachsischen-steuerverwaltung-dauern-an-185079.html).

Sollen Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Verfahren ELSTER (www.elster.de) zu verwenden.

Hinweise:

Das Niedersächsische Finanzministerium hat auf seiner Webseite „FAQs" zur Beantwortung vieler steuerlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zusammengestellt, die wie folgt abgerufen werden können:

https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/antworten-auf-haufig-gestellte-steuerliche-fragen-faqs-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-186548.html

Außerdem sind weitere allgemeine Informationen zur Arbeit der Finanzämter in Niedersachsen während der Corona-Krise in der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 15.04.2020 zu finden unter dem Link:

https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/zwischenstand-finanzamter-unterstutzen-unternehmen-in-der-corona-krise-mit-liquiditatsmitteln-187462.html

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) stellt Informationen rund um den Dienstbetrieb der niedersächsischen Steuerverwaltung auf seiner Homepage und in seinem Auftritt in den Sozialen Medien zur Verfügung, die unter folgenden Links erreichbar sind:

https://lstn.niedersachsen.de

https://de-de.facebook.com/finanzaemter.niedersachsen.karriere.de/

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2020
zuletzt aktualisiert am:
01.07.2020

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