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Informationen zur Arbeit der nds. Finanzämter während der Corona-Krise – hier insbesondere: Unterstützung kommunaler Gesundheitsämter im Wege der Amtshilfe

Die nds. Steuerverwaltung hat sich mit aller Kraft gegen die Folgen der ersten Corona-Welle gestemmt, die nicht unerheblichen Einfluss auf den Dienstbetrieb in den Finanzämtern hatte. Durch den engagierten Einsatz der über 13.000 Beschäftigten wurde im Frühjahr 2020 eine Vielzahl zusätzlicher Billigkeitsanträge auf Stundung und Herabsetzung von Vorauszahlungen abgearbeitet, die dem Erhalt der Liquidität von Betrieben und Bürgerinnen und Bürgern dienten. Auch danach waren „alle Bediensteten an Bord“ und haben dafür gesorgt, dass die Aufgaben der Steuerverwaltung so gut und so schnell wie möglich erfüllt worden sind.

Mittlerweile rollt die zweite Corona-Welle über das Land und damit auch über die Steuerverwaltung und ihre 64 Finanzämter hinweg. In Anbetracht der stark gestiegenen Zahl von Corona-Neuinfektionen kamen die nds. Finanzämter Anfang November 2020 nicht umhin, ihre Türen noch einmal bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr zu schließen, wobei in begründeten Einzelfällen nach telefonischer Terminvereinbarung persönliche Rücksprachen möglich bleiben. Die Behörden sind darüber hinaus aber natürlich auf allen anderen „Kanälen“ wie gewohnt zu erreichen.

Durch vielfältige organisatorische Maßnahmen sind die Finanzämter bestrebt, ihre Beschäftigten bestmöglich vor Infektionen zu schützen, um den Dienstbetrieb weiter aufrecht zu erhalten. Neben den überall bestehenden allgemeinen Hygienekonzepten greifen sie dabei, je nach Situation vor Ort, u.a. wieder auf Einzelzimmerlösungen, Schichtbetrieb und Arbeiten im Homeoffice zurück. Nichtsdestotrotz haben in der zweiten Corona-Welle jetzt auch die Finanzämter selbst Personalausfälle durch Corona-Infektionen und -Quarantänen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verzeichnen.

Für die nds. Steuerverwaltung steht allerdings trotz der angespannten Arbeitslage außer Frage, dass sie – insoweit den Beschluss der Nds. Landesregierung vom 30. Oktober 2020 umsetzend – die kommunalen Gesundheitsämter im Kampf gegen das Corona-Virus unterstützt und ihnen dafür Personal im Umfang von 400 Vollzeiteinheiten zur Verfügung stellt. Binnen kürzester Zeit, nämlich bereits am 9. November 2020, haben die ersten Beschäftigten der Steuerverwaltung ihren Dienst für die Gesundheitsämter aufgenommen. Viele weitere werden folgen. Die Unterstützung soll zunächst bis zum 31. Januar 2021 gelten.

*** Aktualisierung vom 10.02.2021 ***

Die Unterstützung der Gesundheitsämter wird bis auf Weiteres fortgeführt.
Die Anzahl der hierbei zum Einsatz kommenden Beschäftigten der nds. Steuerverwaltung ist ab dem 8. Februar 2021 auf maximal 130 Vollzeiteinheiten reduziert worden.


Die Amtshilfe erfolgt dabei grundsätzlich auf freiwilliger Basis. In den niedersächsischen Finanzämtern hat sich auf den Aufruf zur Unterstützung der Gesundheitsämter eine Vielzahl von Beschäftigten unmittelbar bereit erklärt, den Gesundheitsbehörden bei ihrer wichtigen Aufgabe, der Eindämmung der Corona-Pandemie, zu helfen.

Ganz überwiegend leisten die Beschäftigten der Steuerverwaltung Amtshilfe bei der Gesundheitsbehörde, die in der Nähe ihres Stammfinanzamts belegen ist. Da die Zuständigkeitsbereiche der Finanzämter und der Gesundheitsämter aber nicht vollständig deckungsgleich sind und es darüber hinaus unterschiedliche Bedarfe gibt, ist in Einzelfällen auch ein Einsatz außerhalb des eigenen Finanzamtsbezirks möglich. Auf einen regionalen Bezug wird beim Einsatzort aber auch in diesen Fällen geachtet.

Die Einzelheiten der Amtshilfe, z. B. die Einarbeitung, die konkreten Arbeitszeiten und den Arbeitsort betreffend, werden bei Aufnahme der Tätigkeit jeweils vor Ort mit den Gesundheitsbehörden abgestimmt und können regional variieren. Dies gilt auch für die Frage, welche konkreten Aufgaben die unterstützenden Bediensteten aus den Finanzämtern wahrnehmen sollen. Es wird bei den Aufgaben aber vor allem um Kontaktnachverfolgungen gehen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Der Einsatz für medizinische Aufgaben, z. B. das Nehmen von Abstrichen, wird nicht Gegenstand der Unterstützungsleistungen sein.

Die Amtshilfe wird sich auf die tägliche Arbeit der Finanzämter auswirken. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es dadurch in Zukunft bei der Erledigung der Aufgaben an der einen oder anderen Stelle zu Verzögerungen kommen kann. Die Steuerverwaltung wird alles daran setzen, dem zeitlich befristeten personellen Engpass so gut es geht durch organisatorische Maßnahmen entgegen zu wirken, um ihre Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger weiterhin verlässlich zu erfüllen.

Die Zeit nach der ersten Corona-Welle hat die Steuerverwaltung im Übrigen dafür genutzt, die Digitalisierung ihrer Prozesse weiter voran zu treiben. So wird es zwar noch geraume Zeit dauern und erhebliche Anstrengungen erfordern, bis auch alle Beschäftigten im Innendienst der Finanzämter mit Notebooks und VPN-Zugängen hinreichend ausgestattet sind, doch wurde und wird die Ausstattung insoweit stetig verbessert. An der Steuerakademie Nds. fand und findet an den Standorten in Bad Eilsen und Rinteln die Ausbildung und das Studium unter Beachtung eines strengen Hygienekonzepts statt, wobei den Auszubildenden und Studierenden ebenso wie dem Lehrpersonal seit Sommer 2020 iPads zur Verfügung stehen und die Lehre immer mehr digitale Angebote umfasst. Da angesichts des Corona-Infektionsgeschehens Dienstreisen nur noch stattfinden sollen, wenn sie dienstlich zwingend notwendig sind, finden auch in der Steuerverwaltung – neben Abstimmungen per Telefon oder E-Mail – immer mehr Besprechungen in Form von Videokonferenzen statt.

Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Finanzämter per Telefon, Telefax oder mittels Brief erreichbar. Der Service der Info-Hotline der nds. Finanzämter kann dabei unter der Rufnummer 0800- 998 0 997 in Anspruch genommen werden.

Sollen Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Verfahren ELSTER (www.elster.de) zu verwenden.

*** Aktualisierung vom 4.5.2021 ***

Ab sofort ist auch per E-Mail wieder eine uneingeschränkte Kommunikuation mit der niedersächsischen Steuerverwaltung möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Presseinformation "Niedersächsische Steuerverwaltung wieder ohne Einschränkungen per E-Mail erreichbar".


Hinweise:

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) stellt Informationen rund um den Dienstbetrieb der nds. Steuerverwaltung auf seiner Homepage und in seinem Auftritt in den Sozialen Medien zur Verfügung, die unter folgenden Links erreichbar sind:

https://lstn.niedersachsen.de

https://www.mit-sicherheit-karriere.de/

https://de-de.facebook.com/finanzaemter.niedersachsen.karriere.de/

https://www.instagram.com/finanzaemter.niedersachsen/

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2020
zuletzt aktualisiert am:
04.05.2021

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