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Grundsteuerreform - positive Zwischenbilanz in Niedersachsen!

Die Niedersächsische Steuerverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit Grundbesitz in Niedersachsen bestmöglich bei der Erklärungsabgabe zu unterstützen und umfassend zu informieren.

Bisher sind bereits über 800.000 Grundsteuererklärungen in den niedersächsischen Finanzämtern eingegangen. Damit liegen wir in Niedersachsen bei einer Quote von 22 Prozent nach 10 Wochen.

Bis zum 31. Oktober 2022 haben die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz in Niedersachsen noch Zeit ihre Grundsteuererklärung abzugeben.

Nach dem Ende der Sommer- und Ferienzeit rechnen wir mit einem Anstieg der Erklärungseingänge und gehen davon aus, dass wir eine starke Schlussphase erleben werden. Dieser Effekt zeigt sich regelmäßig auch bei anderen Steuererklärungen wie z. B. der Einkommensteuer.


Einfaches Modell mit wenigen Angaben

Niedersachsen hat sich im Interesse der Eigentümerinnen und Eigentümer für ein verhältnismäßig einfaches Grundsteuermodell entschieden. Für die Grundsteuererklärung werden lediglich die wenigen folgenden Daten über das Grundstück benötigt:

Aktenzeichen, Lage des Grundstücks, Angaben zum Grund und Boden, Angaben zu Gebäuden und zusätzlich Angaben zu den Eigentumsverhältnissen.

Das Aktenzeichen und die Lage des Grundstücks wurden bereits im Juni jeder Eigentümerin und jedem Eigentümer über ein individuelles Schreiben des zuständigen Finanzamts an die Hand gegeben. Für die notwendigen Angaben zum Grund und Boden steht der kostenlose Grundsteuer-Viewer unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de zur Verfügung. Angaben zu Gebäuden (Wohn- oder Nutzflächen) sind üblicherweise in Mietverträgen, Kaufverträgen oder Bauplänen zu finden.


Passgenauer Bürgerservice

Derzeit haben viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Grundsteuerreform. Die Niedersächsische Steuerverwaltung bietet ein umfassendes Informationsangebot. Auf der landeseigenen Informationsseite zur Grundsteuerreform unter www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer finden sich beispielsweise neben den Häufigen Fragen (FAQ) auch Video- und Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Niedersachsen bei der elektronischen Abgabe ihrer Grundsteuererklärung über Mein ELSTER unter www.elster.de unterstützen können. Diese orientieren sich dabei an den häufigsten Fallgestaltungen (u. a. Einfamilienhaus und Eigentumswohnung) und leiten anschaulich Schritt für Schritt durch die elektronische Erklärungsabgabe. Das Informationsangebot wird kontinuierlich ausgebaut und an den Informationsbedarf angepasst. Die Informationsseite verzeichnet im Jahr 2022 bereits mehr als 2,2 Millionen Aufrufe mit mehr als 800.000 Ansichten der Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe.

Selbstverständlich werden auch die Belange derjenigen, die keinerlei Möglichkeit haben, den elektronischen Weg zu beschreiten, berücksichtigt. Neben der Möglichkeit, sich bei Fragen zur Grundsteuer an die Hotlines der niedersächsischen Finanzämter zur Grundsteuerreform zu wenden, kann für Bürgerinnen und Bürger, die über keinen eigenen ELSTER-Zugang verfügen, auch ein bereits bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen zur Erklärungsabgabe genutzt werden. Zum Beispiel können Kinder oder andere Angehörige damit für ihre Eltern oder Verwandten die Erklärung elektronisch abgeben. Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.

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