ElsterFormular wird durch Mein ELSTER abgelöst - Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2020 beginnt in den Finanzämtern ab dem 15. März 2021
Mit der Einkommensteuererklärung 2020 wird ElsterFormular durch „Mein ELSTER“ abgelöst. Aber auch Einkommensteuererklärungen für frühere Jahre können mit „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erstellt werden. Des Weiteren ist es über „Mein ELSTER“ möglich, Einsprüche, Anträge und Mitteilungen an das Finanzamt zu übermitteln.
Neben einer stetigen Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit seit Einführung von ELSTER ist es das Ziel, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger die sichere und komfortable Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung nutzen. Denn dies hat Vorteile für beide Seiten: Das Finanzamt profitiert von einer guten Datengrundlage, die ohne weiteren Aufwand verarbeitet werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger werden mit verständlichen Erläuterungen und Hinweisen durch die elektronischen Formularbestandteile begleitet. Sie haben die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr und können die dem Finanzamt bereits vorliegenden Daten (z. B. vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen oder Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen) einfach über den Abruf von Bescheinigungen in die eigene Steuererklärung übernehmen.
Anschließend können sie die voraussichtliche Steuer automatisch berechnen lassen und die Erklärung komplett papierlos und sicher online an das Finanzamt übermitteln. Belege sind nur noch im Einzelfall auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen.
Handelt es sich um einen erstmaligen oder außergewöhnlichen Sachverhalt mit deutlicher steuerlicher Auswirkung z. B. erstmalige Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung oder größere berufsbedingte Ausgaben, kann es dagegen sinnvoll sein, die Nachweise gleich bei der Erklärungsübermittlung mit einzureichen, um eine nachträgliche Anforderung von Belegen - und somit Verzögerungen - zu vermeiden.
Sobald der Steuerbescheid vorliegt, können die Bürgerinnen und Bürger diesen auf eventuelle Abweichungen von der Steuererklärung mit Hilfe des so genannten Bescheiddatenabrufs bequem online überprüfen.
Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2020 beginnt in den Finanzämtern ab dem 15. März 2021. Hintergrund dafür ist, dass die Finanzämter sicher sein müssen, dass ihnen die elektronisch zu übertragenden Daten von Arbeitgebern und Versicherern für das Steuerjahr auch vollständig vorliegen (die Frist hierfür ist der 28. Februar). Die ersten Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2020 können damit frühestens Ende März/Anfang April 2021 versendet werden. Aufgrund der Vielzahl der bereits zu Bearbeitungsbeginn vorliegenden Einkommensteuererklärungen kann der Versand der Steuerbescheide jedoch nicht in jedem Fall bereits zu diesem frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen.
Auch wenn die Bearbeitung erst Mitte März beginnen kann, lohnt es sich bereits jetzt, die Vorbereitungen für die Steuererklärung 2020 anzugehen, denn für die erstmalige Nutzung von „Mein ELSTER“ ist zunächst eine Registrierung und die Erteilung eines Zertifikats erforderlich. Mit Hilfe des Zertifikats weisen sich Nutzerinnen oder Nutzer in „Mein ELSTER“ zweifelsfrei gegenüber den Finanzbehörden aus. Bis zum Erhalt des Zertifikats, das aus Sicherheitsgründen ausschließlich per Post an die hinterlegte Meldeadresse gesendet wird, können einige Tage vergehen.
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erstellt am:
10.02.2021