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Eingeschränkter E-Mailverkehr mit der niedersächsischen Steuerverwaltung

E-Mails mit MS-Office-Dokumentenanhängen (MS-Word, MS-Excel etc.) werden zurzeit aus Sicherheitsgründen nicht an die Finanzämter und andere Behörden der niedersächsischen Steuerverwaltung zugestellt.

Wegen einer auch gegen die niedersächsische Steuerverwaltung laufenden SPAM-Welle, bei der mittels gefälschter E-Mails versucht wird, über enthaltene Dateianhänge in den Formaten MS-Word, MS-Excel etc. den Trojaner „Emotet“ zu installieren, ist die Annahme entsprechender E-Mails seit dem 21. Mai 2019 auf Behördenseite vorübergehend blockiert worden. Eine spätere Zustellung dieser E-Mails erfolgt nicht. Die Absenderinnen und Absender werden durch eine kurze Antwort-E-Mail über die Abweisung ihrer Nachricht informiert.

Aufgrund fortdauernder Sicherungsmaßnahmen ist aktuell noch nicht abzusehen, wann die betreffenden E-Mails wieder angenommen werden können. Hilfsweise können jedoch Dokumente, die die Empfängerin oder der Empfänger nicht elektronisch weiterbearbeiten sollen, als Portable Document Format (PDF) versendet werden. Es wird empfohlen, sich in dringenden Angelegenheiten über andere Kommunikationswege (z. B. Onlineportal www.elster.de, Telefon, Telefax) an die zuständige Behörde zu wenden. Die Kontakte zu den niedersächsischen Finanzämtern sind auf der Internetseite https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzaemter-in-niedersachsen-66958.html veröffentlicht.

Von der Maßnahme nicht betroffen ist die Zustellung von E-Mails mit Anhängen anderer Office-Formate, wie z. B. das Open Document Format (*.odt, *.odc, usw.). E-Mails, die innerhalb des Landesnetzes oder aus dem Behördennetz des Bundes verschickt werden, werden uneingeschränkt übermittelt.

Weitere Informationen zu den Cybersicherheitsmaßnahmen in der Landesverwaltung hinsichtlich der Schadsoftware „Emotet“ finden Sie in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport unter dem Link: http://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/verstaerkte-cybersicherheitsmanahmen-in-der-landesverwaltung-177017.html

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2019

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