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Aktionstag zur Grundsteuer!

Die niedersächsischen Finanzämter informieren Bürgerinnen und Bürger zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung


Bis zum 31. Oktober 2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Viele Bürgerinnen und Bürger haben bereits ihre Erklärung eingereicht. Andere sind gerade dabei, diese zu erstellen oder haben sich dies für die kommenden Wochen vorgenommen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern weitere Hilfestellung zu geben, laden die niedersächsischen Finanzämter ein

zu einem Aktionstag zur Grundsteuer am

Dienstag, dem 11. Oktober 2022

während ihrer regulären Öffnungszeiten.

An dem Aktionstag soll es in erster Linie um Fragen rund um das Ausfüllen der Grundsteuererklärung gehen, sodass auch zusätzliches Personal zur Beantwortung der Fragen bereitsteht.

Für diejenigen, die an diesem Tag keine Zeit haben, stehen selbstverständlich weiterhin die bisherigen Informationsmöglichkeiten zur Verfügung:

Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer) werden Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die beispielhafte Klick-Anleitung auf dieser Seite erwiesen, die Seite für Seite die Grundsteuererklärung durchgeht. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.

Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die amtlichen Grundstücksflächen und die Bezeichnungen der Flurstücke online abzulesen sind.

Die elektronische Abgabe der Steuererklärung über das „Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de ist sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter der einfachste und schnellste Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen genutzt werden. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen.

Ergänzend fand am Donnerstag, dem 29. September 2022 eine Online-Informationsveranstaltung des Niedersächsischen Finanzministeriums statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben Expertinnen und Experten der Finanzverwaltung durch eine Erklärung geführt und erläutert, was bei der Erstellung der Grundsteuererklärung zu tun ist und welche Schritte notwendig sind. In Anschluss wurden Bürgerfragen beantwortet. Ein Mitschnitt der Veranstaltung ist online über den YouTube-Kanal der Landesregierung (https://youtu.be/J-0IHC_wpwg) aufrufbar.

Bildrechte: LStN

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2022

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