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Steuerabzug bei Bauleistungen
Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 (BGBl I S. 2267) wurde zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt. Die Regelungen hierzu enthält der neue Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes (§§ 48 bis 48d EStG). Ab 1. Januar 2002 haben danach bestimmte Auftraggeber von Bauleistungen im Inland einen Steuerabzug in Höhe von 15 v. H. der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens vorzunehmen, wenn nicht eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt.
Wenn Sie mehr über den Steuerabzug bei Bauleistungen wissen möchten, dann nutzen Sie die Möglichkeit zum Download des nebenstehenden Merkblatts.