Steuerlicher Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen
Schulgeld für die Betreuung von Kindern mit Behinderung
Ist es aufgrund der Behinderung des Kindes erforderlich, dass dieses eine Privatschule mit individueller Förderung besucht, so kann ein ggf. zu zahlendes Schulgeld zusätzlich zu pauschalen Abzügen als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
Nachweispflichten: Bescheinigung der obersten Landeskultusbehörde oder einer von dieser beauftragten Stelle, dass der Besuch einer Privatschule aufgrund der Behinderung erforderlich ist.
Rechtsnorm: R 33.4 Abs. 2 EStR, H 33b „Neben den Pauschbeträgen für behinderte Menschen zu berücksichtigende Aufwendungen“ EStH