Häufige Fragen/FAQ
Ausländische Arbeitnehmer
Fragen: |
Welchen Vordruck muss ich für den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer verwenden? |
Bei welchem Finanzamt stelle ich den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer? |
Antworten: |
Frage: Ich war als Erntehelfer/in in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen? |
Wenn Sie sich lediglich vorübergehend und nicht für einen zeitlich zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten in Deutschland aufgehalten haben, sind Sie für das betreffende Kalenderjahr in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer gilt grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug als abgegolten. |
Frage: Welchen Vordruck muss ich für den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer verwenden? |
Neben den Einkommensteuervordrucken (Mantelbogen, Anlage N etc.) und der Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie je nach Lage Ihres Wohnsitzes den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit einreichen, auf dem Ihre zuständige ausländische Steuerbehörde Ihre Angaben bescheinigt. |
Frage: Bei welchem Finanzamt stelle ich den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer? |
Der Antrag ist bei dem Betriebsstättenfinanzamt Ihres Arbeitgebers zu stellen. Bitte erfragen Sie dieses bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber. |