Häufige Fragen/FAQ
Zahlungsfristen
Bei der Übersendung von Zahlungsmittel (Scheck, etc.) gibt es keine Schonfrist. Bei einer Überweisung beträgt die Schonfrist 3 Tage.
Schecks gelten jedoch erst 3 Tage nach Eingang beim Finanzamt als entrichtet.
Bei der Übersendung von Zahlungsmittel (Scheck, etc.) gibt es keine Schonfrist. Bei einer Überweisung beträgt die Schonfrist 3 Tage.
Schecks gelten jedoch erst 3 Tage nach Eingang beim Finanzamt als entrichtet.