Häufige Fragen/FAQ
Progressionsvorbehalt
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die den Steuerpflichtigen (Stpfl.) nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belasten soll. Bezieht beispielsweise ein Stpfl. während des gesamten Kalenderjahres steuerpflichtige Einnahmen und ein anderer Stpfl. in gleicher Höhe sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Einnahmen, wie z. B. Arbeitslosengeld etc., so wäre der individuelle Steuersatz ohne den Progressionsvorbehalt bei gleichem verfügbarem Einkommen der beiden Stpfl. unterschiedlich. Um diesen Unterschied auszugleichen, gibt es den Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Einkommensteuergesetz (EStG).
Durch Hinzurechnung der steuerfreien Leistungen zum zu versteuernden Einkommen ergibt sich ein höherer individueller Steuersatz, der sodann auf das eigentliche zu versteuernde Einkommen angewendet wird. Fazit: Die Lohnersatzleistungen bleiben steuerfrei. Jedoch ergibt sich auf das zu versteuernde Einkommen eine höhere Einkommensteuer als ohne den Bezug der Lohnersatzleistungen.