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Häufige Fragen/FAQ

Zinsen auf Steuererstattungen oder - nachzahlungen gemäß § 233a Abgabenordnung (AO)


Wann erhalte ich meine Erstattung?

Die Erstattungen aus allen Zinsbescheiden aus dem Umstellungslauf werden - unabhängig vom Bescheiddatum - am 8. Februar 2023 zur Erstattung auf Ihr beim Finanzamt gespeichertes Bankkonto angewiesen. Bis das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird, können noch einmal wenige Tage vergehen.

Sollte dem Finanzamt keine Bankverbindung von Ihnen bekannt sein, werden Sie im Zinsbescheid hierauf hingewiesen.

Die Bankverbindung ist dann zwingend schriftlich und mit Ihrer Unterschrift versehen dem Finanzamt mitzuteilen. Die Erstattung erfolgt danach so schnell wie möglich.

Warum habe ich noch keinen Bescheid erhalten, aber das Finanzamt hat mir bereits Zinsen erstattet?

Aufgrund von Kapazitätsgründen kann die Erstellung der Bescheide nur über einen mehrtägigen Zeitraum erfolgen. Dabei werden Fallgruppen gebildet.

Die Erstattungen aus allen Zinsbescheiden aus dem Umstellungslauf werden - unabhängig vom Bescheiddatum - am 8. Februar 2023 zur Erstattung auf Ihr beim Finanzamt gespeichertes Bankkonto angewiesen.

Warum habe ich mehr als einen Monat Zeit um meine Nachzahlung für Zinsen zu leisten?

Aufgrund von Kapazitätsgründen kann die Erstellung der Bescheide nur über einen mehrtägigen Zeitraum erfolgen.

Die Fälligkeit für Nachzahlungen aus allen Zinsbescheiden aus dem Umstellungslauf - unabhängig vom Bescheiddatum - ist technisch einheitlich auf den 13. März 2023 festgelegt, wenn der Bescheid an eine inländische Adresse versandt wird.

In welchen Fällen erhalten ich einen Zinsbescheid?

Sie erhalten immer dann einen Zinsbescheid, wenn sich die Höhe der festzusetzenden Zinsen im Rahmen der Neuberechnung verändert und/oder wenn die Zinsfestsetzung bisher ausgesetzt war und jetzt nachgeholt wurde.

Wann erhalte ich keinen Zinsbescheid aufgrund der Neuberechnung?

Bei der Neuberechnung der Zinsen sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Beträgt bei einer Neuberechnung der Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen der Betrag weniger als 10,- €, wird dieser aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht festgesetzt. In diesen Fällen erhalten Sie grds. keinen Zinsbescheid, wenn die Festsetzung bisher lediglich ausgesetzt war.

Warum erhalte ich meine/mehrere Bescheide an verschiedenen Tagen?

Aufgrund von Kapazitätsgründen kann die Erstellung der Bescheide nur über einen mehrtägigen Zeitraum erfolgen. Dabei werden Fallgruppen gebildet. Der Versand Ihrer Bescheide muss daher nicht an demselben Tag erfolgen.

Warum haben meine Zinsbescheide unterschiedliche Bescheiddaten?

Aufgrund von Kapazitätsgründen kann die Erstellung der Bescheide nur über einen mehrtägigen Zeitraum erfolgen. Dabei werden Fallgruppen gebildet. Der Versand Ihrer Bescheide muss daher nicht an demselben Tag erfolgen.

Warum sieht mein Zinsbescheid anders aus als meine Steuerbescheide sonst?

Bei den Zinsbescheiden handelt es sich um eigenständige Bescheide. Da die Zinsfestsetzung sonst oft mit der Festsetzung der zugehörigen Hauptsteuer verbunden wird, folgt die Ausgestaltung anderen technischen Vorgaben.

Muss ich einen Antrag stellen, damit meine Zinsen neu berechnet werden?

Nein, grds. werden alle betroffenen Fälle durch das Finanzamt von Amts wegen geprüft. Allerdings erhalten Sie nicht in jedem Fall einen Zinsbescheid. Bescheide werden nur in relevanten Fällen erstellt und verschickt. Dies ist der Fall, wenn die Neuberechnung zu einer geänderten Zinsfestsetzung führt. Beträgt die Höhe der festzusetzenden Zinsen auch nach der Neuberechnung 0,- €, erhalten Sie grds. keinen neuen Bescheid.

Muss ich Erstattungszinsen, die ich bereits erhalten habe, zurückzahlen?

Grds. nein. In diesem Fall greift die sogenannte Vertrauensschutzregelung. Hierbei ist jedoch genau zu unterscheiden, ob Sie nur einen Bescheid für den betroffenen Zeitraum erhalten haben oder (mehrere) Änderungen durchgeführt wurden. Bei Änderungen der zugehörigen Hauptsteuer sind alle Bescheide und das jeweilige Festsetzungsergebnis zu betrachten. Hier kann es auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Zu berücksichtigen ist, dass die Vertrauensschutzregelung nicht greift, soweit die Festsetzung der Zinsen bisher ausgesetzt war und nun nachgeholt wird.

Warum erhalte ich Zinsbescheide an verschiedenen Tagen / mit verschiedenen Bescheiddaten, die Beträge werden aber dennoch verrechnet?

Die Abrechnung der Bescheide erfolgt für alle Zinsbescheide aus dem Umstellungslauf am gleichen Tag. Lediglich der Versand erfolgt aus logistischen Gründen an unterschiedlichen Tagen über einen Zeitraum von ca. 2 Wochen.

Warum verzögert sich die Bearbeitung meiner Erklärungen bzw. Anträge für Veranlagungszeiträume 2020 und früher aufgrund des Umstellungslaufes?

Aufgrund der Vielzahl der zu erstellenden Zinsbescheide kann die Bearbeitung nur über einen mehrtägigen zusammenhängenden Zeitraum erfolgen. Außerdem soll der Inhalt der Zinsbescheide mit dem von Steuerbescheiden, in den für den identischen Zeitraum Zinsfestsetzungen erfolgen, übereinstimmen. Dies ist nur möglich, wenn der Versand von Steuerbescheiden erst wieder erfolgt, wenn die Zinsbescheide vollständig versandt wurden. Wir bitten die Verzögerungen zu entschuldigen.

Laut der Zinsberechnung wurden die Zinsen gemindert, trotzdem muss ich nachzahlen, warum?

Eine Nachzahlung kann entstehen, wenn bspw.

  • die Zinsfestsetzung zuvor ausgesetzt wurde und jetzt nachgeholt wird,
  • eine zuvor gewährte Aussetzung der Vollziehung nun aufgrund der Erledigung des Einspruchs beendet wird,
  • bereits zuvor höhere Beträge erstattet wurden (das ergibt sich aus der Abrechnung).

Es erfolgte keine Änderung der Zinsfestsetzung (lt. Erläuterungen z. B. wegen Vertrauensschutz, keine Verböserung, Kleinbetrag), trotzdem muss ich Zinsen nachzahlen, warum?

Die Nachzahlung beruht z. B. darauf, dass

  • eine zuvor ausgesetzte Zinsfestsetzung nachgeholt wurde
  • eine zuvor gewährte Aussetzung der Vollziehung nun aufgrund der Erledigung des Einspruchs beendet wurde.


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