Hier finden Sie Vordrucke zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Häufige Fragen/FAQ
Zahlungsverkehr
Die Landeshauptkasse führt zentral alle Zahlungen und Einzüge der niedersächsischen Finanzämter aus.
Nachfragen zu Grund und Höhe einzelner Umsätze kann die Landeshauptkasse grundsätzlich nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich mit Rückfragen direkt an das zuständige Finanzamt. In der Regel ist das Finanzamt in den Umsatzinformationen der Bank bezeichnet („ABWA"). In Zweifelsfällen kann Ihre Bank hierzu entsprechende Angaben machen; erkundigen Sie sich dort bitte nach dem „Abweichenden Auftraggeber" der Zahlung.
Bitte sehen Sie auch davon ab, Überweisungen auf das angegebene Girokonto der Landeshauptkasse vorzunehmen. Verwenden Sie bitte immer das Konto des zuständigen Finanzamts
Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie die neuen Kontoangaben bitte direkt Ihrem Finanzamt mit.
Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat mit formlosem Brief gegenüber Ihrem Finanzamt widerrufen. Geben Sie bitte Ihre Steuernummer an sowie die Steuerarten, für die das Mandat nicht mehr gelten soll. Ohne diese Angaben würde es für sämtliche Steuerarten gelöscht werden.
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