Häufige Fragen/FAQ
Km-Pauschalen
Die Entfernungspauschale beträgt (unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel) 0,30 EUR (bis einschließlich 2025) bzw. 0,38 EUR (ab 2026) je Entfernungskilometer. Ab dem 21. vollen Entfernungskilometer gilt für 2021 ein Betrag i. H. v. 0,35 EUR/km und für die Veranlagungszeiträume 2022-2025 ein Betrag i. H. v. 0,38 EUR/km. In den Fällen, in denen kein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen benutzt wird, ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € begrenzt.
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Statt der tatsächlichen Aufwendungen können bei Nutzung eines Kraftwagens 0,30 € je Fahrtkilometer und bei Nutzung anderer motorbetriebener Fahrzeuge 0,20 € je Fahrtkilometer berücksichtigt werden. |

