Häufige Fragen/FAQ
Km-Pauschalen
Die Entfernungspauschale beträgt (unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel) 0,30 € je Entfernungskilometer. Ab dem 21. vollen Entfernungskilometer gilt für 2021 ein Betrag i. H. v. 0,35 EUR/km und für die Veranlagungszeiträume 2022-2026 ein Betrag i. H. v. 0,38 EUR/km. In den Fällen, in denen kein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen benutzt wird, ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € begrenzt.
Statt der tatsächlichen Aufwendungen können bei Nutzung eines Kraftwagens 0,30 € je Fahrtkilometer und bei Nutzung anderer motorbetriebener Fahrzeuge 0,20 € je Fahrtkilometer berücksichtigt werden. |