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Vorsteherwechsel beim Finanzamt Stadthagen

Regierungsdirektor Jörg Hopfe ist neuer Vorsteher des Finanzamtes Stadthagen


Am 02. April verabschiedete Oberfinanzpräsident (OFP) Ernst-Günter Kapitza den bisherigen Vorsteher des Finanzamtes Stadthagen, Leitenden Regierungsdirektor Dr. Jörg Witte, der das Amt zweieinhalb Jahre geleitet hat, und wünschte ihm für seine neue Aufgabe als Vorsteher des Finanzamtes für Großbetriebsprüfung in Hannover viel Erfolg.

Anschließend wurde Herr Hopfe in sein neues Amt als Vorsteher des Finanzamtes Stadthagen offiziell eingeführt.

Nach der Schulzeit in Nordrhein-Westfalen und Studium in Bayern begann Herr Hopfe seine berufliche Laufbahn 1990 in der niedersächsischen Finanzverwaltung bei den Finanzämtern Hannover-Land II und Burgdorf. Ab 1992 war er Referatsleiter im Finanzrechenzentrum der Oberfinanzdirektion. Im Jahre 2002 wurde er zum ständigen Vertreter des Vorstehers beim Finanzamt Hannover-Nord ernannt. Seit Ende 2010 leitete er als Vorsteher das Finanzamt Soltau.

Unter der Überschrift "Ohne Steuern ist kein Staat zu machen" ging OFP Kapitza auf die aktuelle Debatte zum Thema Steuerhinterziehung ein und widersprach der Vermutung, dass es sich hierbei um ein Phänomen der Eliten handele, deren größter Antrieb die Beibehaltung der gesellschaftlichen Stellung sei und das Steuervergehen gegenüber der Angst abzurutschen als das kleinere Übel wahrgenommen werde. Für eine solche Rechtfertigung der Steuerhinterziehung gebe es in der öffentlichen Debatte keine Hinweise. Auch handele es sich keineswegs um ein "Eliteversagen". So belegen aktuelle Umfragen, dass die allermeisten Bürgerinnen und Bürger Steuerhinterziehungen für verwerflich halten – zumindest wenn die Täter reich und berühmt seien. Mehr Verständnis werde aber oftmals dann aufgebracht, wenn der Normalbürger - oder man selbst - bei der Steuer trickst. Das Opfer sei ja nur der Staat!

Die gegenwärtige öffentliche Diskussion könne dazu beitragen, dass allen Bürgern wieder bewusst wird, dass wir alle der Staat sind und uns durch derartiges Verhalten letztlich nur selbst schädigen!

Herr Kapitza betonte weiter, dass der Steuergesetzgeber in erster Linie die Finanzierung des Staates sicherzustellen habe und der Staat seinen Steueranspruch daher auch konsequent durchsetzen müsse – letztlich auch mit Freiheitsentzug!

Gefordert sei hier eine effektive Steueraufsicht, die mit ihren Instrumenten und ausreichender Personalausstattung dafür sorge, dass der Staat die ihm zustehenden Mittel auch tatsächlich erhalte.


Artikel-Informationen

erstellt am:
02.04.2014

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