Fehlerhafte Umsetzung der erhöhten Behinderten-Pauschbeträge in der ELStAM-Datenbank
Mit der Pressemitteilung vom 08.12.2020 hatten wir darüber informiert, dass Menschen mit Behinderungen ab 2021 deutliche Verbesserungen bei der Besteuerung ihres Lohns und Einkommens zugutekommen würden und sie insoweit nichts zu veranlassen bräuchten, wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer seien und bei ihnen bisher schon ein Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung als Freibetrag im elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM-Verfahren) berücksichtigt worden sei.
Das gilt auch weiterhin!
Bedauerlicherweise ist es aber bei der zentralen technischen Umsetzung der Neuregelung bei einem Teil der Betroffenen bundesweit zu einem Fehler gekommen, wodurch der Freibetrag nicht verdoppelt, sondern auf 0 Euro herabgesetzt wurde. Das Bundesfinanzministerium und das Bundeszentralamt für Steuern arbeiten mit Hochdruck an der Fehlerbehebung. Wenn Sie hiervon betroffen sind, wird voraussichtlich auch noch Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung für den Monat März fehlerhaft sein. Ich bitte Sie deshalb weiterhin, sich zunächst noch nicht an Ihr Finanzamt zu wenden. Die Behebung des Fehlers und Richtigstellung des Lohnsteuerabzugs wird von Amtswegen erfolgen.
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erstellt am:
26.01.2021