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Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2019 beginnt in den Finanzämtern am 25. März 2020

Die niedersächsischen Finanzämter beginnen ab dem 25. März 2020 mit der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019.

Die Bereitstellung der Programme verzögerte sich bundesweit, da umfangreiche Programmanpassungen erforderlich waren. Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 berücksichtigt die Finanzverwaltung elektronisch übermittelte Daten (z. B. zu Kranken- und Sozialversicherungsbeiträgen) automatisch in den Einkommensteuerbescheiden.

Die ersten Bescheide werden ab der 15. Kalenderwoche (Karwoche) versendet werden.

Eine Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen erfolgt trotz der Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus weiterhin.

Die Besetzung in den Finanzämtern ist jedoch - wie in vielen anderen Behörden und Betrieben - erheblich ausgedünnt. Die Einschränkungen sind daher auch in der Steuerverwaltung deutlich spürbar, mit Verzögerungen in der Bearbeitung von Steuererklärungen ist grundsätzlich zu rechnen.

Momentan erreicht die Finanzämter zudem eine Antragsflut u.a. wegen Stundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen. Die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger werden deshalb gebeten, möglichst von Rückfragen (insbesondere telefonischen) abzusehen und sich nur in wichtigen und besonders dringenden Fällen an ihr Finanzamt zu wenden, damit genügend Zeit bleibt, die Anträge und Steuererklärungen zu bearbeiten.

Sollen Steuererklärungen abgegeben werden, Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen gestellt werden, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, wird empfohlen, hierfür das Internetangebot der Steuerverwaltungen „ELSTER“ (www.elster.de) oder ein vergleichbares Softwareangebot kommerzieller Anbieter zu verwenden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
26.03.2020

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