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Amtsleitungswechsel beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck

Hannover, 16. November 2023. Regierungsdirektor Frank Hofmann ist der neue Leiter des Finanzamts Osterholz-Scharmbeck. Anlässlich der heutigen Feierstunde verabschiedete der Vizepräsident des Landesamts für Steuern Niedersachsen, Karsten Pilz, den bisherigen Leiter des Finanzamts, Regierungsdirektor Dr. Christian Kläne, der am 1. Juni die Leitung des Finanzamt Emden-Norden übernommen hat. Gleichzeitig führte er Herrn Hofmann in sein neues Amt als Leiter des Finanzamts ein. Herr Pilz wünschte ihm für seine neue Aufgabe viel Tatkraft und Erfolg und auch das erforderliche Quäntchen Glück, das man daneben immer gut gebrauchen könne.

Regierungsdirektor Frank Hofmann ist 61 Jahre alt, verheiratet und Vater eines Kindes. Er begann seinen Dienst in der niedersächsischen Steuerverwaltung 1993 beim FA Osterholz-Scharmbeck. 1994 bis 1996 war er in den Finanzämtern Wolfenbüttel und Peine tätig. Es folgten das Finanzamt für Großbetriebsprüfung in Oldenburg und vom Jahr 2000 an das Finanzamt Oldenburg. 2005 wechselte er als ständiger Vertreter des Vorstehers an das Finanzamt Delmenhorst und übernahm zwei Jahre später die gleiche Position beim Finanzamt Syke. Zuletzt leitete er seit April 2018 das Finanzamt Verden (Aller) bis er Anfang Juli auf persönlichen Wunsch an das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck zurückgekehrt ist.

In seiner Rede ging Vizepräsident Pilz auf die von Unternehmen und Bürgern gerügte und in der Politik viel diskutierte überbordende Bürokratie ein. Vielerorts bestehe der Eindruck, dass das Verwaltungsverfahren Bürger und Unternehmen durch Pflichten zur Mitwirkung in unzumutbarer Weise belaste, die ein extremes Ausmaß erreicht hätten. Er begrüße deshalb die Bestrebungen, Bürokratie abzubauen, machte jedoch deutlich, dass die vielfach geforderten Vereinfachungen aus verschiedensten Gründen auf sich warten ließen. „Komplexe Lebenssachverhalte lassen sich zugegebenermaßen nicht einfach regeln“, so Pilz. Hinzu komme, dass Gesetze oftmals von Ministerien formuliert werden und unter extremen Zeitdruck entstünden.

Andererseits gab er zu bedenken, dass ein gewisses Maß an Bürokratie unabdingbar sei. Denn sie unterliege transparenten Prinzipien mit klar abgrenzbaren Kompetenzen und einem Recht auf Beschwerde, das zu einer rechtlichen Überprüfung durch eine übergeordnete Instanz führe. Sie garantiere die Abwesenheit von Willkür.

Oft werde eine Verwaltung gefordert, die klein, beweglich, losgelöst von starren hierarchischen Strukturen und einheitlichen Vorgaben sein solle. Es müsse jedoch bedacht werden, dass der Staat im Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern ein hoheitlicher Akteur sei. Weder in der Leistungs- noch in der Eingriffsverwaltung, wie es die Steuerverwaltung ist, könne der „Anbieter“ gewechselt werden. Daraus folge, so Pilz, dass sich der Staat strikter an Regeln halten müsse als ein privater Unternehmer.

Um die Eigenarten des jeweiligen Falles zu berücksichtigen, räume das Verwaltungsrecht - wenn nötig - der Verwaltung Ermessen oder einen Beurteilungsspielraum ein. Diese Institute unterlägen aber auch der richterlichen Kontrolle.

Es bleibe festzuhalten, dass die Verwaltung, wenn sie einen Bürger begünstige, in vielen Fällen einen anderen belaste. „Der Flexibilität sind hier naturgemäß Grenzen gesetzt und das berücksichtigen die Verwaltungsvorschriften auch“, so Pilz.

Das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck beschäftigt 154 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 17 Personen befinden sich zurzeit in Ausbildung oder absolvieren ein duales Studium bei dem Finanzamt. Das Finanzamt ist im Behördenzentrum in der Pappstraße zusammen mit dem Polizeikommissariat Osterholz und dem Katasteramt untergebracht. Es ist zugleich hausverwaltende Dienststelle des Behördenzentrums. Mehr als 43.000 Einkommensteuerfälle werden im Finanzamt veranlagt, davon rund 23.700 im Arbeitnehmerbereich. Das Aufkommen an Besitz- und Verkehrsteuern betrug im Jahr 2022 mehr als 402 Mio. Euro. Örtlich entspricht der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts dem Landkreis Osterholz. Mit einer Fläche von rund 650 qkm ist der Landkreis Osterholz einer der kleineren in Niedersachsen.

Weitere Informationen zum Finanzamt Osterholz-Scharmbeck und zur Steuerverwaltung Niedersachsen sind auf der Webseite des LStN unter https://lstn.niedersachsen.de/ zu finden. Hier findet man auch die filmische Kurz-Serie „Finanzamt. Einfach erklärt.“ , mit der Interessierte einen nicht alltäglichen Blick hinter die Kulissen eines Finanzamts werfen können (https://lstn.niedersachsen.de/mediathek/finanzamt-einfach-erklaert-207889.html).

Regierungsdirektor Frank Hofmann, der neue Leiter des Finanzamts Osterholz-Scharmbeck Bildrechte: FA Osterholz-Scharmbeck
Regierungsdirektor Frank Hofmann, der neue Leiter des Finanzamts Osterholz-Scharmbeck
Bildrechte: LStN

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.11.2023

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