Amtsleitungswechsel beim Finanzamt Hildesheim-Alfeld
Hannover, 26. Februar 2025. Regierungsdirektorin Bernadette Zeitler ist die neue Leiterin des Finanzamts Hildesheim-Alfeld. Sie folgt damit auf die Leitende Regierungsdirektorin Cornelia Blaß, die das Finanzamt seit Mitte Dezember 2020 geleitet hat. Frau Blaß war als Amtsleiterin seinerzeit auf Frank Heilmann gefolgt, der heute in seiner Funktion als Vizepräsident des Landesamts für Steuern Niedersachsen die neue Amtsleiterin im Rahmen einer Feierstunde an seiner ehemaligen Wirkungsstätte offiziell begrüßt und die bisherige Leiterin des Finanzamts in den Ruhestand verabschiedet hat.
Frau Zeitler ist Anfang 2001 beim Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße in den Dienst der niedersächsischen Steuerverwaltung getreten. Anschließend war sie beim Finanzamt Celle tätig, bevor sie im Juli 2004 die Aufgaben der ständigen Vertretung der Amtsleitung beim Finanzamt Herzberg am Harz übernahm. Von dort führte es sie im Mai 2009 an die Steuerakademie Niedersachsen, wo sie ebenfalls als stellvertretende Leiterin tätig war. Im Januar 2022 übernahm sie die Aufgaben der Ständigen Vertretung der Amtsleitung beim Finanzamt Hameln, später: Finanzamt Hameln-Holzminden. Mit ihrem Wechsel zum Finanzamt Peine im Juli 2023 ist ihr erstmals die Leitung eines Finanzamts übertragen worden. Seit Anfang November 2024 leitet sie nunmehr das Finanzamt Hildesheim-Alfeld.
In seiner Rede thematisierte Vizepräsident Heilmann insbesondere drei Herausforderungen, vor der die Steuerverwaltung stehe: nämlich den demografischen Wandel, die zunehmende Komplexität des Steuerrechts und die Digitalisierung.
Die gegenwärtig vielen altersbedingten Personalabgänge (Stichwort: Babyboomer) beschäftigen -wie die meisten Arbeitgeber- natürlich auch die Steuerverwaltung sehr stark. Mit verschiedensten Maßnahmen werde auf diversen Kanälen für eine Ausbildung im Finanzamt geworben und in diesem Zusammenhang auf die überragende Bedeutung der Steuerverwaltung für das Funktionieren unseres Gemeinwesens hingewiesen. „Der seit einigen Jahren zu verzeichnende Rückgang der Bewerberzahlen nicht nur, aber auch bei den Finanzämtern, macht allerdings Folgendes deutlich: es bedarf weiterer Anstrengungen und innovativer Vorgehensweisen, um bei der sog. Generation Z Aufmerksamkeit zu finden“, so Vizepräsident Heilmann.
Eine weitere wesentliche Herausforderung für die Steuerverwaltung stelle auch die Fülle und Komplexität der steuerrechtlichen Gesetze dar. So enthalte allein das Jahressteuergesetz 2024 etwa 130 Änderungen quer durch das Steuerrecht.
Die Komplexität des Steuerrechts erwachse daraus, dass die Gesetze neben dem fiskalischen Hauptzweck, Einnahmen zu erzielen, häufig zusätzliche Ziele verfolgen, z. B. im Bereich der Sozial-, Wirtschafts- und Umweltpolitik. Hinzu komme der Hang des Gesetzgebers, der vielgestaltigen Lebenswirklichkeit durch Sonderregelungen, Freibeträge und Ausnahmen zu begegnen. Ausnahmen von Ausnahmen seien hierbei keine Seltenheit. So habe allein das Einkommensteuergesetz aktuell 122 Paragrafen, von denen einige bis zum Buchstaben j reichen.
Als Beispiel für den Versuch, Dinge etwas grobmaschiger zu regeln, führt er das niedersächsische Grundsteuergesetz an. In Abweichung vom Bundesmodell, bei dem die Werte sehr aufwändig und kleinteilig unter verschiedensten Parametern zu ermitteln seien, setze das niedersächsische Modell allein auf die Grundstücksfläche, die Wohn- bzw. Nutzfläche des Gebäudes und die Lage der Liegenschaft.
Eine deutliche Ausweitung von Typisierungen, Pauschalierungen und Generalisierungen sei daher auch in anderen Bereichen nicht nur wünschenswert, sondern aus seiner Sicht dringend geboten.
Was die Digitalisierung betrifft, sei die Steuerverwaltung schon recht weit.
Über den kostenlosen Service des Portals „Mein ELSTER“ lassen sich nicht nur Steuererklärungen elektronisch, schnell und sicher von jedem Ort aus elektronisch übermitteln, sondern auch Anträge, sonstige Schreiben und demnächst sogar auch Belege. Dies auf Wunsch auch mobil mittels einer App.
Der umgekehrte Weg, nämlich vom Finanzamt zu den Bürgerinnen und Bürgern, ist ebenfalls eröffnet. So können Einkommensteuerbescheide bereits vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Und seit Dezember letzten Jahres ist dies auch bei Gewerbesteuermessbescheiden möglich.
Auch für die Steuerverwaltung bedeute Digitalisierung die vollständige Umsetzung papierloser Verfahrensabläufe unter Vermeidung sog. Medienbrüche.
Dabei seien jedoch wegen der Sensibilität der Steuerdaten in besonderer Weise die Anforderungen des Datenschutzes und wegen steigender Cyberkriminalität auch immer stärker die Anforderungen an die Informationssicherheit zu berücksichtigen, so Vizepräsident Heilmann.
Das Finanzamt Hildesheim-Alfeld ist aus der Zusammenlegung der Finanzämter Hildesheim und Alfeld am 1. Dezember 2019 hervorgegangen. Die beiden Standorte in Hildesheim und Alfeld sind dabei erhalten geblieben. Aktuell hat das Finanzamt 350 Beschäftigte, die sich mit 260 auf den Standort in Hildesheim und mit 90 auf den Standort Alfeld verteilen. Für mehr als 99.000 Einkommensteuerfälle ist das Finanzamt zuständig. 63.000 davon werden im Arbeitnehmerbereich geführt. Daneben werden auch rd. 5.800 Körperschaften beim Finanzamt geführt, von denen knapp jede dritte in Form eines Vereins besteht. Das Aufkommen an Besitz- und Verkehrsteuern betrug in 2024 über 1,4 Milliarden Euro.
Weitere Informationen zum Finanzamt Hildesheim-Alfeld und zur Steuerverwaltung Niedersachsen sind auf der Webseite des LStN unter https://lstn.niedersachsen.de/ zu finden. Hier findet man auch die filmische Kurz-Serie „Finanzamt. Einfach erklärt.“, mit der Interessierte einen nicht alltäglichen Blick hinter die Kulissen eines Finanzamts werfen können (https://lstn.niedersachsen.de/mediathek/finanzamt-einfach-erklaert-207889.html).
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.02.2025
zuletzt aktualisiert am:
27.02.2025