Amtsleitungswechsel beim Finanzamt Hannover-Land II
Hannover, 2. Mai 2024. Regierungsdirektor Carsten Fleisch ist der neue Leiter des Finanzamts Hannover-Land II.
Aus diesem Anlass fand heute eine kleine Feierstunde im Finanzamt Hannover-Land II statt, bei der Vizepräsident des Landesamts für Steuern Niedersachsen Karsten Pilz, Herrn Fleisch offiziell in sein neues Amt als Leiter des Finanzamts einführte und den bisherigen Leiter, Leitenden Regierungsdirektor Friedrich Weinbrenner, der das Finanzamt seit Mitte 2011 geleitet hatte, verabschiedete. Herr Weinbrenner ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in den wohlverdienten Ruhestand getreten.
Herr Fleisch ist im August 1987 in den Dienst der niedersächsischen Steuerverwaltung getreten. Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften setzte ab 2003 seine Karriere beim Finanzamt Hannover-Süd fort. In den darauffolgenden Jahren war er bei den Finanzämtern Hannover-Nord, Peine und Verden (Aller) tätig, bei letzterem in der Funktion als Ständige Vertretung der Amtsleitung. Im Mai 2015 erfolgte sein Wechsel an das Finanzamt für Großbetriebsprüfung in Braunschweig. Mitte 2019 übernahm er die Aufgaben als Referatsleiter beim Landesamt für Steuern Niedersachsen. Von November 2019 an war er bis zu seinem Wechsel an das Finanzamt Hannover-Land II im Februar 2024 zugleich Beauftragter für den Haushalt beim Landesamt für Steuern Niedersachsen.
In seiner Rede sprach Vizepräsident Pilz über die von Unternehmen und Bürgern gerügte und in der Politik viel diskutierte überbordende Bürokratie. An vielen Orten entstehe der Eindruck, dass Verwaltungsverfahren Bürger und Unternehmen durch unzumutbare Mitwirkungspflichten erheblich belaste, die mitunter ein extremes Ausmaß erreicht hätten. Er begrüße daher die Bemühungen, die Bürokratie abzubauen, wies jedoch darauf hin, dass die oft geforderten Vereinfachungen aus verschiedensten Gründen auf sich warten ließen. "Es ist unbestreitbar, dass komplexe Lebenssachverhalte nicht einfach geregelt werden können", so Pilz. Hinzu komme, dass Gesetze oftmals von Ministerien formuliert werden und unter extremen Zeitdruck entstünden.
Gleichzeitig machte er deutlich, dass ein gewisses Maß an Bürokratie unvermeidlich sei. Denn sie basiere auf transparenten Prinzipien mit klar abgegrenzten Kompetenzen und einem Recht auf Beschwerde, was wiederum eine rechtliche Überprüfung durch eine übergeordnete Instanz ermögliche. Das gewährleiste die Abwesenheit von Willkür.
Pilz betonte, dass oft eine Verwaltung gefordert werde, die klein, flexibel und unabhängig von starren hierarchischen Strukturen sowie einheitlichen Vorgaben sei. Es müsse jedoch bedacht werden, dass der Staat im Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern ein hoheitlicher Akteur sei. Weder in der Leistungs- noch in der Eingriffsverwaltung, wie es die Steuerverwaltung ist, könne der „Anbieter“ gewechselt werden. Daher müsse sich der Staat strikter an Regeln halten als ein privater Unternehmer.
Um die Besonderheiten jedes Falls zu berücksichtigen, räume das Verwaltungsrecht der Verwaltung bei Bedarf Ermessen oder einen Beurteilungsspielraum ein. Diese Institute unterlägen jedoch auch der richterlichen Kontrolle.
Abschließend betonte Pilz, dass die Verwaltung, wenn sie einen Bürger begünstige, in vielen Fällen einen anderen belaste. "Die Flexibilität hat hier naturgemäß ihre Grenzen, und diese werden auch in den Verwaltungsvorschriften berücksichtigt", so Pilz.
Im Finanzamt Hannover-Land II sind 154 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Rund 51.300 Einkommensteuerfälle, davon mehr als 34.000 im Arbeitnehmerbereich, werden im Finanzamt geführt. Aber auch für rd. 2.500 Körperschaften ist das Finanzamt zuständig. Bei rechnerisch gut jeder fünften Körperschaft hiervon handelt es sich um einen Verein. Räumlich erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Hannover-Land II auf einen nordwestlichen gelegenen Teil der Region Hannover mit den Gemeinden Garbsen, Langenhagen und Seelze, insgesamt einer Fläche von mehr als 205 qkm. Das Steueraufkommen im Kalenderjahr 2023 betrug rd. 689 Mio. Euro.
Weitere Informationen zum Finanzamt Hannover-Land II und zur Steuerverwaltung Niedersachsen sind auf der Webseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen unter https://lstn.niedersachsen.de zu finden. Hier findet man auch die filmische Kurz-Serie „Finanzamt. Einfach erklärt.“, mit der Interessierte einen nicht alltäglichen Blick hinter die Kulissen eines Finanzamts werfen können (https://lstn.niedersachsen.de/mediathek/finanzamt-einfach-erklaert-207889.html).
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erstellt am:
02.05.2024