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Amtsleitungswechsel beim Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg

Hannover, 28. Juni 2023. Leitender Regierungsdirektor Jens Lipinski hat im April 2023 die Leitung des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Oldenburg übernommen.

Anlässlich der heutigen Feierstunde führte der Präsident des Landesamts für Steuern Niedersachsen, Oliver Vree, Herr Lipinski in sein neues Amt ein und wünschte ihm Glück und Erfolg. Gleichzeitig verabschiedete er den Leitenden Regierungsdirektor Andreas Poehling, der das Finanzamt über 16 Jahre geleitet hat und mit Ablauf des Januars in den wohlverdienten Ruhestand getreten ist. Für seinen Ruhestand wünschte Präsident Vree ihm alles Gute, vor allem Gesundheit.

Herr Lipinski trat im Mai 2002 beim Finanzamt Emden in den Dienst der niedersächsischen Steuerverwaltung und wurde später als Sachgebietsleiter beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Oldenburg eingesetzt. Im Mai 2005 übernahm er die verantwortliche Aufgabe als Ständiger Vertreter des Vorstehers beim Finanzamt Nordenham und wechselte im März 2010 als Referatsleiter in die Steuerfachabteilung der damaligen Oberfinanzdirektion Niedersachsen nach Oldenburg. Seit August 2017 leitete er das Finanzamt Emden, welches im Rahmen der Strukturreform der niedersächsischen Finanzverwaltung zum 1. Juni 2021 mit dem Finanzamt Norden zu dem neuen Finanzamt Emden-Norden fusionierte.

In seiner Rede sprach Präsident Vree den aktuellen Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs an. Der Landesrechnungshof sieht in seinen diesjährigen Feststellungen Reformbedarf bei der Struktur der Finanzämter. In den Finanzämtern laufe mittlerweile vieles digital ab, was die Arbeitsabläufe tiefgreifend verändert habe, so der Rechnungshof. Dies erfordere eine Optimierung der Struktur der Finanzämter, z. B. durch eine Zentralisierung der Grundbesitzstellen oder der Veranlagung der Land- und Forstwirte. Eine solche Optimierung erfordere nach Auffassung des Rechnungshofes auch, die Standorte zu reduzieren.

Dem entgegnete Präsident Vree: „Der Rechnungshof verkennt, dass die Steuerverwaltung regelmäßig mit zusätzlichen Aufgaben betraut wird. Nur beispielhaft zu nennen ist der sich ständig erweiternde Datenaustausch mit dem Ausland und die Registermodernisierung. Jedes neue Steuergesetz erfordert Anpassungen im System und das bedeutet nicht nur die Programmierung neuer Kennziffern. Allein hierdurch werden die durch digitalisierten Arbeitsabläufe entstehenden Einsparpotenziale regelmäßig kompensiert. Zudem ist die Präsenz niedersächsischer Finanzämter im Flächenland Niedersachen von besonderer Bedeutung“, hob Präsident Vree hervor.

Das Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg beschäftigt zurzeit 117 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Prüfung von Großbetrieben im nordwestlichen Niedersachsen und darüber hinaus im Bereich des Versicherungsgewerbes und bei Steuerpflichtigen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen gewerblichen Betrieb des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten oder eine Jagd, Gärtnerei, Tierhaltung oder Biogasanlage gewerblich betreiben, auch das südwestliche Niedersachsen bis hinunter nach Osnabrück.

Weitere Informationen zum Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg und zur Steuerverwaltung Niedersachsen sind auf der Webseite des LStN unter https://lstn.niedersachsen.de/ zu finden. Hier findet man auch die filmische Kurz-Serie „Finanzamt. Einfach erklärt.“, mit der Interessierte einen nicht alltäglichen Blick hinter die Kulissen eines Finanzamts werfen können (https://lstn.niedersachsen.de/mediathek/finanzamt-einfach-erklaert-207889.html).

Herr Lipinski, der neue Leiter des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Oldenburg   Bildrechte: FA GBP Oldenburg
Herr Lipinski, der neue Leiter des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Oldenburg
Bildrechte: LStN

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erstellt am:
28.06.2023

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