Abgabe der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund
In Niedersachsen geht die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zum 14. Februar 2014 auf den Bund über.
Bis zum 14. Februar 2014 steht Ihnen - neben den örtlichen Zulassungsstellen - wie gewohnt Ihr zuständiges Finanzamt als Ansprechpartner in Sachen Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung.
Nach dem 14. Februar 2014 ist der Zoll für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig; Ansprechpartner sind dann die Hauptzollämter. Einzelheiten zu Ihrem jeweils zuständigen Hauptzollamt entnehmen Sie bitte dem Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
Die Zulassungsstellen bleiben weiterhin u.a. zuständig für An-/Um- und Abmeldungen sowie Halterwechsel.
Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die Ihnen vom Finanzamt erteilt wurden, behalten auch nach dem Übergang der Verwaltung an den Bund weiterhin ihre Gültigkeit. Bereits gewährte Vergünstigungen müssen daher nicht neu beantragt werden.
Wurde dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zur Kraftfahrzeugsteuer erteilt, gilt diese Einzugsermächtigung - sofern sie nicht widerrufen wurde - auch für künftig fällig werdende Beträge zur Kraftfahrzeugsteuer. Der Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt künftig - also nach dem 14. Februar 2014 - nicht mehr durch das Finanzamt sondern durch den Zoll (hier: die Bundeskasse).
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des Zuständigkeitswechsels für die Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern auf die Hauptzollämter dazu kommen kann, dass Lastschrifteinzüge oder Kraftfahrzeugsteuererstattungen, die nach dem 14. Februar 2014 durch den Zoll (die Bundeskasse) vorgenommen werden, um mehrere Wochen verzögert erfolgen. Die Verzögerungen sind auf technische Umstellungsarbeiten zurückzuführen und werden nach Abschluss der Aufgabenübernahme durch die Hauptzollämter nicht mehr auftreten.
Die Übergabe der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund bedeutet einen erheblichen Aufwand für die Finanzämter und die dort für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Beschäftigten. Allein in Niedersachsen werden ca. 8 Millionen Vorgänge an die Zollverwaltung abgegeben. Die Abgabe umfasst sowohl elektronisch vorgehaltene Daten als auch umfangreiche Aktenbestände. Sämtliche elektronischen Daten werden vom IT-Verfahren des Landes Niedersachsen in das neu geschaffene IT-Verfahren des Bundes überführt.
Bis zum 14. Februar 2014 steht Ihnen - neben den örtlichen Zulassungsstellen - wie gewohnt Ihr zuständiges Finanzamt als Ansprechpartner in Sachen Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung.
Nach dem 14. Februar 2014 ist der Zoll für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig; Ansprechpartner sind dann die Hauptzollämter. Einzelheiten zu Ihrem jeweils zuständigen Hauptzollamt entnehmen Sie bitte dem Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
Die Zulassungsstellen bleiben weiterhin u.a. zuständig für An-/Um- und Abmeldungen sowie Halterwechsel.
Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die Ihnen vom Finanzamt erteilt wurden, behalten auch nach dem Übergang der Verwaltung an den Bund weiterhin ihre Gültigkeit. Bereits gewährte Vergünstigungen müssen daher nicht neu beantragt werden.
Wurde dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zur Kraftfahrzeugsteuer erteilt, gilt diese Einzugsermächtigung - sofern sie nicht widerrufen wurde - auch für künftig fällig werdende Beträge zur Kraftfahrzeugsteuer. Der Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt künftig - also nach dem 14. Februar 2014 - nicht mehr durch das Finanzamt sondern durch den Zoll (hier: die Bundeskasse).
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des Zuständigkeitswechsels für die Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern auf die Hauptzollämter dazu kommen kann, dass Lastschrifteinzüge oder Kraftfahrzeugsteuererstattungen, die nach dem 14. Februar 2014 durch den Zoll (die Bundeskasse) vorgenommen werden, um mehrere Wochen verzögert erfolgen. Die Verzögerungen sind auf technische Umstellungsarbeiten zurückzuführen und werden nach Abschluss der Aufgabenübernahme durch die Hauptzollämter nicht mehr auftreten.
Die Übergabe der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund bedeutet einen erheblichen Aufwand für die Finanzämter und die dort für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Beschäftigten. Allein in Niedersachsen werden ca. 8 Millionen Vorgänge an die Zollverwaltung abgegeben. Die Abgabe umfasst sowohl elektronisch vorgehaltene Daten als auch umfangreiche Aktenbestände. Sämtliche elektronischen Daten werden vom IT-Verfahren des Landes Niedersachsen in das neu geschaffene IT-Verfahren des Bundes überführt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.02.2014