Neuer Vorsteher beim Finanzamt Lüchow
Herr Oberregierungsrat Marcus Luyven ist neuer Vorsteher des Finanzamts (FA) Lüchow. In einer Feierstunde am 27. März 2009 verabschiedete Finanzpräsident Dieter Meyer, Leiter der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Hannover, Herrn Regierungsdirektor Jörg Schmidt-Hohensee, der das Finanzamt Lüchow vier Jahre lang erfolgreich geleitet hat, und wünschte ihm für seine neue Vorstehertätigkeit beim Finanzamt Winsen (Luhe) ebenfalls viel Erfolg. Gleichzeitig führte er Herrn Luyven in sein neues Amt ein.
Herr Luyven wurde 1966 in Osnabrück geboren. Nach einer Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt und anschließendem Jurastudium arbeitete er zunächst als Steuerreferent bei VW in Sachsen und wechselte 1998 als Abteilungsleiter und Syndikusanwalt in der Organisationseinheit Steuern an die RWE Energie AG in Essen. Im Juli 2000 begann er seine Laufbahn in der niedersächsischen Finanzverwaltung beim FA Lingen und ging von 2003 bis 2005 an die Steuerabteilung nach Oldenburg. Im Anschluss daran übernahm er die Aufgaben als ständiger Vertreter des Vorstehers beim FA Soltau.
"Trotz aller politischen Beteuerungen, das Steuerrecht zu reformieren, zu verschlanken und zu vereinfachen, erleben wir seit Jahren das Gegenteil", stellte Finanzpräsident Meyer in seiner Rede fest. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter müssten sich nach wie vor der unermüdlichen Aktivität des Steuergesetzgebers und der Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts stellen. Viele Gesetze würden unter hohem politischen Druck durch Bundestag und Bundesrat geschickt und seien bereits bei In-Kraft-Treten änderungsbedürftig. Als Beispiele hierzu seien die 2007 gekürzte Entfernungspauschale und die Frage der Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben zu nennen. Beide steuerrechtlichen Entscheidungen seien für verfassungswidrig erklärt worden und bedürften gesetzlicher Neuregelungen.
Zu diesen Mehrbelastungen kämen 2010 bis 2012 die 11,5 Mio. Rentenbezugsmitteilungen, mit denen alle seit 2005 bis heute gezahlten Rentenbezüge mitgeteilt würden.
Ferner sei Ende 2010 die Umstellung auf das Verfahren KONSENS I (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) geplant – eine einheitliche Software für das Besteuerungsverfahren, die in einem zwischen allen Bundesländern abgestimmten Verfahren gemeinsam entwickelt worden sei und eingeführt werde. Der Einsatz von KONSENS erfordere erheblichen Anpassungs- und Schulungsbedarf.