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Pendlerpauschale – Automatisierte Änderung der Steuerbescheide

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 9. Dezember 2008 den Wegfall der Entfernungspauschale ab 2007 für verfassungswidrig erklärt hat, bereitet die Finanzverwaltung derzeit eine schnelle automatisierte Änderung der Steuerbescheide vor.

Im Regelfall brauchen Sie sich deshalb nicht mit Ihrem Finanzamt wegen der Änderung Ihres Steuerbescheides in Verbindung zu setzen.

Dies gilt auch dann, sofern Sie nach dem 9. Dezember 2008 einen Einkommensteuerbescheid erhalten, in dem aufgrund der technisch bedingten Übergangszeit noch die verfassungswidrige Regelung angewendet wird. Die Einlegung eines Einspruchs ist nicht erforderlich.

Ihre Mitwirkung ist nur unter folgenden Voraussetzungen erforderlich:

  • die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte haben nach der alten Rechtslage allein oder ggf. zusammen mit weiteren Werbungskosten nicht mehr als 920 € betragen

    und

  • die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Entfernungskilometer x Anzahl der Arbeitstage x 0,30 €) betragen allein oder ggf. zusammen mit weiteren Werbungskosten jetzt mehr als 920 €

    und

  • die Aufwendungen sind bisher nicht geltend gemacht worden, d.h. es sind keine Eintragungen hierzu in der Steuererklärung erfolgt.

Teilen Sie in diesem Fall die entsprechenden Angaben Ihrem Finanzamt mit.

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