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Informationen zur Rentenbesteuerung

Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und die Besteuerung der Altersbezüge durch das sog. Alterseinkünftegesetz entscheidend geändert. Seit dem 1.1.2005 werden Altersbezüge nicht mehr mit dem sog. Ertragsanteil besteuert, sondern schrittweise in die sog. nachgelagerte Besteuerung geführt. Erhalten bleibt die Besteuerung mit dem Ertragsanteil, z.B. für die VBL-Rente. Das bedeutet jedoch nicht, dass nunmehr jeder Rentenbezieher Steuern zu zahlen hat. Trotz dieser Neuregelungen wird bei der überwiegenden Zahl der Rentenbezieher weiterhin keine Einkommensteuer anfallen. Nur bei Beziehern hoher Renten oder Hinzutreten anderer steuerpflichtiger Nebeneinkünfte, wie z.B. Arbeitslohn, Versorgungsbezüge, Zinsen aus Kapitalvermögen oder Mieteinnahmen, kann sich durchaus eine Steuerpflicht auch für Rentenbezieher ergeben.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage bleiben im Jahr 2005 - soweit keine weiteren Einkünfte vorliegen - Rentenzahlungen bis zu einer Höhe von rund 19.000,-- Euro im Jahr für Alleinstehende steuerfrei, weil unter Berücksichtigung des Rentenfreibetrags von 50 % sowie eines Werbungskosten-Pauschbetrags von 102,-- Euro, eines Sonderausgaben-Pauschbetrags von 36,-- Euro und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen von 1.700,-- Euro bei einem unterstellten Beitragssatz von ca. 9 v. H. der Grundfreibetrag (7.664,-- Euro) nicht überschritten wird. Im Monat bleiben damit etwa 1.583,-- Euro steuerfreie Rente. Für verheiratete Rentner verdoppeln sich diese Beträge. Auch wenn keine gesonderte Aufforderung ergeht, muss eine Steuererklärung bis spätestens 31. Mai des folgenden Jahres abgegeben werden, wenn erkennbar ist, dass dazu eine Verpflichtung besteht. Bei Unsicherheiten, ob eine solche Verpflichtung besteht, sollten das zuständige Finanzamt oder Angehörige der steuerberatenden Berufe befragt werden.

Umfangreichere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik "Steuern/Alterseinkünftegesetz". Des Weiteren können Auskünfte auch bei der Info-Hotline (Mo. - Fr. von 8 - 18 Uhr, 0180-334 0334), den örtlichen Finanzämtern wie auch bei der Oberfinanzdirektion Hannover, Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Oldenburg (0441/9214-0) eingeholt werden.

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