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Vorsteherwechsel beim Finanzamt Gifhorn

Am 21. August 2003 verabschiedete Oberfinanzpräsident Dr. Gerhard Zeller, Leiter der Oberfinanzdirektion Hannover, Herrn Leitenden Regierungsdirektor Heiko Becker und führte Herrn Regierungsdirektor Manfred Heinz in sein neues Amt als Vorsteher des Finanzamts Gifhorn ein. Zu diesem Anlass hatten sich, neben Angehörigen der Finanzverwaltung, zahlreiche Gäste aus dem öffentlichen Leben eingefunden.

Herr Dr. Zeller dankte dem scheidenden Vorsteher für sein fast neunjähriges Engagement als Vorsteher des Finanzamts Gifhorn und wünschte ihm für seinen Ruhestand alles Gute.

Herr Becker ist am 8. Juli 1938 in Stettin geboren worden. Nach seiner Reifeprüfung im Februar 1960 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg, Tübingen und München. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und legte die zweite Staatsprüfung im Dezember 1969 ab. Seinen Dienst in der niedersächsischen Steuerverwaltung begann er im Mai 1970 beim damaligen Finanzamt Braunschweig-Stadt. Sein weiterer beruflicher Werdegang führte ihn an das Finanzamt Nordenham, das Finanzamt für Großbetriebsprüfung in Braunschweig, das Finanzamt Gifhorn und weiter als Vorsteher an die Finanzämter Soltau, Nienburg/Weser und im November 1994 zurück an das Finanzamt Gifhorn.

Herr Becker ist verheiratet und hat einen Sohn.

Ein besonderes Augenmerk richtete Herr Dr. Zeller in seiner Ansprache auf die geplanten Beschlüsse zur Konsolidierung des Landeshaushalts, die im Wesentlichen den Bereich der Personalausgaben betreffen werden. So werde sich nicht nur die Zahl der angehenden Anwärter halbieren, sondern es gäbe zukünftig auch keine Übernahmegarantie nach erfolgreichem Abschluss mehr. Um trotz der Einschnitte im Personalbestand den hohen Qualitätsstandard halten und nach Möglichkeit noch verbessern zu können, überprüfe die niedersächsische Steuerverwaltung ständig ihre Arbeitsweise. Automatisierungsverfahren seien verbessert und der Dienstleistungsgedanke verstärkt aufgenommen worden. Die Serviceorientierung sei beispielsweise durch E-Mail-Erreichbarkeit der Finanzämter, Serviceseiten im Internet, eine speziell für allgemeine Lohn- und Einkommensteuerfragen sowie Angelegenheiten der Erbschaft- und Schenkungsteuer eingerichteteten Info-Hotline und nicht zuletzt durch die inzwischen zahlreich eröffneten Infotheken hervorragend umgesetzt und vorangebracht worden.

Damit sei der Prozess der Verwaltungsmodernisierung eine dauerhafte und sich stetig erneuernde Aufgabe. Weitere Verfahrensänderungen seien bereits geplant. Bei alldem werde die Finanzverwaltung die Qualität und Schnelligkeit der Aufgabenerledigung im Auge behalten. Hochmotiviertes und fachlich geschultes Personal leiste hier hervorragende Arbeit.

Anschließend wurde Herr Heinz in sein neues Amt eingeführt.

Herr Heinz wurde am 27. Mai 1954 in Obernfeld (Göttingen) geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen mit anschließendem Referendariat im Bereich des Oberlandesgerichts Celle. Seinen Dienst in der niedersächsischen Steuerverwaltung trat er im Mai 1984 beim Finanzamt Northeim an. Des Weiteren führte ihn seine berufliche Laufbahn an die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen Lüneburg, für Großbetriebsprüfung Braunschweig, Wolfenbüttel, für Großbetriebsprüfung Stade, Gifhorn und für gut drei Jahre als Vorsteher an das Finanzamt Bad Gandersheim.

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