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Einkommensteuer 2013

Steuerabzug nach § 50a EStG - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige ab 2012

Hinsichtlich des Steuerabzugs nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige - besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steueranmeldung (§ 50a Abs. 5 EStG).

Für die elektronische Übermittlung der Anmeldung nutzen Sie bitte das ElsterOnline-Portal unter der Adresse www.elsteronline.de.

Wegfall der Zweijahresfrist bei Antragsveranlagungen

Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008 ist die zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 aufgehoben worden. Diese können Sie nunmehr bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt einreichen.

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