Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008 ist die zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 aufgehoben worden. Diese können Sie nunmehr bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt einreichen.
Einkommensteuer 2012
- ESt 1A - Einkommensteuererklärung, Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage, Erklärung zur Feststellung...
- ESt 1V - Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Antrag auf Festsetzung...
- ESt 1C - Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
- Anleitungen zu ESt 1A, 1V und 1C sowie div. Anlagen
- Anlage AV - Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
- Anlage Vorsorgeaufwand - Angaben zu Versorgeaufwendungen
- Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage Kind
- Anlage R - Renten und andere Leistungen
- Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen, Anrechnung von Steuern
- Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Anlage Zinsschranke
- Anlage FW - Förderung des Wohneigentums
- Anlage SO - Sonstige Einkünfte ohne Renten und ohne sonstige Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
- Anlage AUS - Ausländische Einkünfte und Steuern
- Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
- Zweisprachige Unterhaltserklärung zu § 33a Abs. 1 EStG in mehreren Sprachen
- Anlage U - Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
- Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage Weinbau
- Anlage 34a - Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)
- Anlage EÜR- Einnahmenüberschussrechnung
- Anlage EÜR - Schuldzinsenberechnung
- Anlage EÜR - Anlagenverzeichnis
Steuerabzug nach § 50a EStG - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige ab 2012
Hinsichtlich des Steuerabzugs nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige - besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steueranmeldung (§ 50a Abs. 5 EStG).
Für die elektronische Übermittlung der Anmeldung nutzen Sie bitte das ElsterOnline-Portal unter der Adresse www.elsteronline.de.
Wegfall der Zweijahresfrist bei Antragsveranlagungen
FormsForWeb
FormsForWeb® ist das Formular Management System, mit dem Formulare der Bundesfinanzverwaltung im Internet bereitgestellt werden, die über diese Seite verlinkt sind.