Landesamt für Steuern Niedersachsen Niedersachen klar Logo

Einkommensteuer 2012

Steuerabzug nach § 50a EStG - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige ab 2012

Hinsichtlich des Steuerabzugs nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige - besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steueranmeldung (§ 50a Abs. 5 EStG).

Für die elektronische Übermittlung der Anmeldung nutzen Sie bitte das ElsterOnline-Portal unter der Adresse www.elsteronline.de.

 

Wegfall der Zweijahresfrist bei Antragsveranlagungen

Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008 ist die zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 aufgehoben worden. Diese können Sie nunmehr bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt einreichen.

FormsForWeb

FormsForWeb® ist das Formular Management System, mit dem Formulare der Bundesfinanzverwaltung im Internet bereitgestellt werden, die über diese Seite verlinkt sind.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln