Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008 ist die zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 aufgehoben worden. Diese können Sie nunmehr bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt einreichen.
Einkommensteuer 2011
Die Einkommensteuervordrucke werden erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2006 in dem neuen Format FormsForWeb® zur Verfügung gestellt. Anders als bei den herkömmlichen PDF-Dateien benötigen Sie für die Anzeige und Bearbeitung der Vordrucke im Web-Browser weder ein zusätzliches Ausfüllprogramm noch ist die Installation eines Plug-Ins oder ActiveX Controls erforderlich. Mit dem neuen Format FormsForWeb® haben Sie die Möglichkeit eingegebene Werte zu speichern. Sie können dadurch die weitere Bearbeitung des Vordrucks zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, ohne dass die bereits eingetragenen Werte verloren sind.
Speichern und Laden der Daten
Die Speicherung der eingegebenen Daten erfolgt über das Disketten-Symbol mit der Aufschrift XML in der Menüleiste. Die Daten werden als XML-Datei gespeichert und lokal auf der Festplatte Ihres PCs abgelegt. Die XML-Datei darf nicht verändert werden, da sonst eine weitere Bearbeitung des Vordrucks u.U. nicht möglich ist.
Wenn Sie die Bearbeitung unterbrochen haben und diese zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der bis dahin eingegebenen Werte wieder aufnehmen möchten, müssen Sie die gespeicherte XML-Datei zunächst wieder in das Formular-Management-System hochladen. Dies können Sie unter folgendem Link: XML-Daten hochladen oder über das entsprechende Symbol in der FormsForWeb-Symbolleiste.
Drucken
Das Formular kann mit den eingegebenen Daten durch Betätigung des Drucksymbols für den Ausdruck vorbereitet werden. Nach Betätigung des Drucksymbols wird zunächst eine PDF-Datei erzeugt. Diese PDF-Datei kann anschließend in einem neuen Fenster über ein PDF-Anzeigeprogramm angezeigt und wie gewohnt ausgedruckt werden.
Falls Sie den Vordruck nicht am Bildschirm ausfüllen möchten, sondern per Hand, verwenden Sie für den Ausdruck bitte das PDF-Symbol in der Symbolleiste um einen leeren Vordruck zu erstellen.
- ESt 1A - Einkommensteuererklärung, Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage, Erklärung zur Feststellung...
- ESt 1V - Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Antrag auf Festsetzung...
- ESt 1C - Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
- Anleitungen zu ESt 1A, 1V und 1C sowie div. Anlagen
- Anlage AV - Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
- Anlage Vorsorgeaufwand - Angaben zu Versorgeaufwendungen
- Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage Kind
- Anlage R - Renten und andere Leistungen
- Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen, Anrechnung von Steuern
- Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Anlage Zinsschranke
- Anlage FW - Förderung des Wohneigentums
- Anlage SO - Sonstige Einkünfte ohne Renten und ohne sonstige Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
- Anlage AUS - Ausländische Einkünfte und Steuern
- Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
- Zweisprachige Unterhaltserklärung zu § 33a Abs. 1 EStG in mehreren Sprachen
- Anlage U - Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
- Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage Forstwirtschaft - für tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen
- Anlage Weinbau
- Anlage 34a - Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)
- Anlage EÜR- Einnahmenüberschussrechnung
- Anlage EÜR - Schuldzinsenberechnung
- Anlage EÜR - Anlagenverzeichnis
Aktueller Hinweis:
Zur Erhöhung der Sicherheit der Datenverbindung zwischen Ihrem Browser und dem Formular-Management-System des Bundes ist das veraltete Sicherheitsprotokoll TLS 1.1 deaktiviert worden. Für einen sicheren Verbindungsaufbau (https) muss Ihr Browser TLS 1.2 unterstützen. Sollte ein Aufruf der Formulare, die über https://www.formulare-bfinv.de verknüpft sind, deshalb nicht möglich sein, aktualisieren Sie bitte zunächst Ihren Web-Browser (z. B. Internet-Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome etc.) auf eine aktuelle Version bzw. passen Sie die Sicherheitseinstellungen gemäß der folgenden Anleitung an.